Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Telio zu den Haftraummediensystemen

Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-V) nach DSGVO mit Telio zu den
Haftraummediensystemen der Berliner JVAen inklusive Anlage zu
Technischen und Organisatorischem Maßnahmen (TOM) in allen Versionen

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Als gemeinnütziger
Verein sollten diesbezüglich keine Gebühren erhoben werden. Zudem
beziehe ich mich als Journalistin für netzpolitik.org e. V. auf das Presserecht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Anna Biselli
Anna Biselli
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auftra…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Telio zu den Haftraummediensystemen [#283566]
Datum
10. Juli 2023 09:26
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-V) nach DSGVO mit Telio zu den Haftraummediensystemen der Berliner JVAen inklusive Anlage zu Technischen und Organisatorischem Maßnahmen (TOM) in allen Versionen Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Als gemeinnütziger Verein sollten diesbezüglich keine Gebühren erhoben werden. Zudem beziehe ich mich als Journalistin für netzpolitik.org e. V. auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 283566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283566/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Anna Biselli
Anna Biselli
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Telio zu den Haftraummediensyste…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Telio zu den Haftraummediensystemen [#283566]
Datum
5. September 2023 09:25
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Telio zu den Haftraummediensystemen“ vom 10.07.2023 (#283566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr IFG-Antrag vom 10. Juli 2023/ 5. September 2023 Sehr geehrte Frau Biselli, ich bestätige den Empfang Ihres pe…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10. Juli 2023/ 5. September 2023
Datum
18. September 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, ich bestätige den Empfang Ihres per E-Mail gestellten Antrags nach dem IFG Berlin, der mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Er wird hier unter dem Aktenzeichen 3133/E/470/2020 geführt. Ein Eingang Ihrer E-Mail vom 10. Juli 2023 konnte hier leider nicht verzeichnet werden. Hierfür bitte ich um Verzeihung. Ich werde mich um den zügigen Fortgang des Verfahrens bemühen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gebührenpflichtig sind (§ 16 IFG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 GebBtrG BE, § 1 Abs. 1 VGebO und Gebührenverzeichnis Ziffer 1004 [betreffend Akteneinsicht: zwischen 5,00 und 500,00 Euro, betreffend Kopien: 15 Cent pro Seite]). Für die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft wird keine Gebühr erhoben. Sie werden in der 39. KW weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen,

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr IFG-Antrag vom 10. Juli 2023/ 5. September 2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10. Juli 2023/ 5. September 2023
Datum
4. Oktober 2023 13:56
Status
Mit freundlichen Grüßen