Auftragsvergaben an D&T Security

Anfrage an: Landratsamt Dachau

Eine Auflistung der Auftragsvergaben seit 2012 an das Unternehmen D&T Security sowie derjenigen Unternehmen, die sich ebenfalls für diese Aufträge beworben hatten. Zudem die Aufstellung der Personen, die jeweils über die Auftragsvergaben entschieden haben, sowie die Begründungen der jeweiligen Entscheidungen.

Mein Interesse richtet sich dabei auf das korrekte Vorgehen meines heimatlichen Landratsamts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung d…
An Landratsamt Dachau Details
Von
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Betreff
Auftragsvergaben an D&T Security [#194975]
Datum
11. August 2020 17:34
An
Landratsamt Dachau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Auftragsvergaben seit 2012 an das Unternehmen D&T Security sowie derjenigen Unternehmen, die sich ebenfalls für diese Aufträge beworben hatten. Zudem die Aufstellung der Personen, die jeweils über die Auftragsvergaben entschieden haben, sowie die Begründungen der jeweiligen Entscheidungen. Mein Interesse richtet sich dabei auf das korrekte Vorgehen meines heimatlichen Landratsamts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194975/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Landratsamt Dachau
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Von
Landratsamt Dachau
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2020
Status
Warte auf Antwort