Auftragsvorschung des VRN zu nextbike

Anfrage an: Hochschule RheinMain

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Verträge, Leistungsbeschreibungen und Zuwendungsbescheide samt Änderungsanlagen sowie die Förderungssumme zur Auftragsforschung des VRN zur Wirksamkeits- und Nutzungsuntersuchung zur zielgerichteten Verbesserung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Verträge, Leistungsbesch…
An Hochschule RheinMain Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftragsvorschung des VRN zu nextbike [#260442]
Datum
8. Oktober 2022 16:40
An
Hochschule RheinMain
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Verträge, Leistungsbeschreibungen und Zuwendungsbescheide samt Änderungsanlagen sowie die Förderungssumme zur Auftragsforschung des VRN zur Wirksamkeits- und Nutzungsuntersuchung zur zielgerichteten Verbesserung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260442/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule RheinMain
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Aktenauskunft bezügliche der Nennung der Verträge, Leistun…
Von
Hochschule RheinMain
Betreff
Auftragsvorschung des VRN zu nextbike [#260442]
Datum
7. November 2022 20:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Aktenauskunft bezügliche der Nennung der Verträge, Leistungsbeschreibungen und Zuwendungsbescheide samt Änderungsanlagen sowie die Förderungssumme zur Auftragsforschung des VRN zur Wirksamkeits- und Nutzungsuntersuchung zur zielgerichteten Verbesserung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike wird abgelehnt. Einerseits ist der Anwendungsbereich des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nach § 81 Absatz 1 Nummer 6 HDSIG nicht eröffnet. Nach § 81 Absatz 1 Nummer 6 HDSIG gelten die Vorschriften über den Informationszugang nur dann für Hochschulen, soweit sie nicht im Bereich Forschung tätig werden. Die Wirksamkeits- und Nutzungsuntersuchung zu VRNextbike ist eine Tätigkeit im Bereich der Wissenschaft. Der Gesetzgeber schützt mit der Vorschrift die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 10 der Verfassung des Landes Hessen. Diese Einschätzung wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt, siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 https://openjur.de/u/849506.html, Hamburgisches OVG, Urteil vom 25.11.2020 - 3 Bf 183/18 https://openjur.de/u/2333614.html, Ein Auskunftsanspruch nach § 3 Absatz 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) besteht nicht, da Verträge, Leistungsbeschreibungen und Zuwendungsbescheide samt Änderungsanlagen sowie die Förderungssumme zur Auftragsforschung des VRN keine Umweltinformationen sind. Gemäß § 2 Absatz 3 HUIG sind Umweltinformationen alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Die von Ihnen genannten Informationen unterfallen nicht den hier aufgezählten Kategorien. Schließlich scheidet auch ein Auskunftsanspruch nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) aus, da dessen Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Gemäß § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Verträge, Leistungsbeschreibungen und Zuwendungsbescheide samt Änderungsanlagen sowie die Förderungssumme zur Auftragsforschung des VRN sind weder Informationen über Erzeugnisse noch über Verbraucherprodukte. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden ( § 87 Absatz 5 HDSIG). Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Freundliche Grüße