Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche vorliegenden Informationen mit Bezug zum Auftritt von Ministerpräsident Hendrik Wüst auf der CSD-Demonstration am 03. Juli 2022 in Köln, insbesondere
- die interne Kommunikation der Staatskanzlei
- sämtliche Protokolle, Notizen, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen zu Treffen mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln
- sämtlicher Schriftverkehr mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Vorsorglich möchte ich Sie auf die geltende Rechtssprechung des OVG NRW hinweisen, laut der bei Anfragen nach dem IFG des Bundes nicht standardmäßig die Postadresse von Antragstellenden verlangt werden darf (https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-innenministerium-darf-bei-ifg-anfragen-nicht-standardmaessig-adressen-verlangen/). Ich gehe davon aus, dass diese Rechtsauffassung analog auf das IFG NRW anzuwenden ist.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln [#252586]
Datum
3. Juli 2022 20:33
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegenden Informationen mit Bezug zum Auftritt von Ministerpräsident Hendrik Wüst auf der CSD-Demonstration am 03. Juli 2022 in Köln, insbesondere - die interne Kommunikation der Staatskanzlei - sämtliche Protokolle, Notizen, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen zu Treffen mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln - sämtlicher Schriftverkehr mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Vorsorglich möchte ich Sie auf die geltende Rechtssprechung des OVG NRW hinweisen, laut der bei Anfragen nach dem IFG des Bundes nicht standardmäßig die Postadresse von Antragstellenden verlangt werden darf (https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-innenministerium-darf-bei-ifg-anfragen-nicht-standardmaessig-adressen-verlangen/). Ich gehe davon aus, dass diese Rechtsauffassung analog auf das IFG NRW anzuwenden ist. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252586/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag nehme ich Bezug. Bevor die Angelege…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln [#252586]
Datum
4. Juli 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Wie das Verwaltungsgericht Köln ausgeführt hat, hat nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Da die von Ihnen angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch nicht veröffentlicht ist, gehen wir zunächst weiterhin aus den in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln dargelegten Gründen davon aus, dass für die Bearbeitung von IFG-Anträgen die Feststellung der Identität des Antragstellers erforderlich ist. Zudem ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Frist zur Einlegung der Revision ist noch nicht abgelaufen. Die zugrundeliegende Rechtsfrage ist damit noch nicht abschließend geklärt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für den Hinweis zur Rechtslage. Damit Sie meine Anfrage weiter bearbeiten, se…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln [#252586]
Datum
4. Juli 2022 14:21
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für den Hinweis zur Rechtslage. Damit Sie meine Anfrage weiter bearbeiten, sende ich Ihnen hier meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252586/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-D…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln [#252586]
Datum
9. August 2022 18:21
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln“ vom 03.07.2022 (#252586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tag nebst …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln [#252586]
Datum
31. August 2022 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tag nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen