Aufwand für Schwärzungen der herausgegebenen Dokumente des RKI-Corona-Krisenstabs

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

auf Anfrage von Herrn Paul Schreyer hat das BMG/RKI Dokumente und Protokolle des RKI-Corona-Krisenstabes herausgegeben.
Hierbei wurden zahlreiche Schwärzungen von Dokumenten vorgenommen, die in einem 1059-seitigen Schreiben der Kanzlei Raue begründet werden.
(Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2)

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aufgewendete Arbeitsstunden für die Schwärzung der herausgegebenen Dokumente (sowie dessen Vorbereitung, bspw. Meetings, in denen entschieden wurde, welche Passagen geschwärzt werden).
Bitte nennen Sie hierbei alle Arbeitsstunden, die von Mitarbeitern des BMG, des Robert-Koch-Instituts oder beauftragten Externen (z.B. Anwälten der Kanzlei Raue) erbracht wurden
2. Entstandene Kosten für die Schwärzung der Dokumente. Hierzu zählen Anwaltskosten, Personalkosten für geleistete Arbeitsstunden von Beamten und sonstigen Beschäftigten des BMG und RKI, Reisekosten und alle anderen direkt im Zusammenhang stehenden Kosten für die Schwärzungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, auf Anfrage von Herrn Paul Schreyer hat das BMG/RKI Dokumente und Protoko…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwand für Schwärzungen der herausgegebenen Dokumente des RKI-Corona-Krisenstabs [#304001]
Datum
24. März 2024 14:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, auf Anfrage von Herrn Paul Schreyer hat das BMG/RKI Dokumente und Protokolle des RKI-Corona-Krisenstabes herausgegeben. Hierbei wurden zahlreiche Schwärzungen von Dokumenten vorgenommen, die in einem 1059-seitigen Schreiben der Kanzlei Raue begründet werden. (Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2) Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aufgewendete Arbeitsstunden für die Schwärzung der herausgegebenen Dokumente (sowie dessen Vorbereitung, bspw. Meetings, in denen entschieden wurde, welche Passagen geschwärzt werden). Bitte nennen Sie hierbei alle Arbeitsstunden, die von Mitarbeitern des BMG, des Robert-Koch-Instituts oder beauftragten Externen (z.B. Anwälten der Kanzlei Raue) erbracht wurden 2. Entstandene Kosten für die Schwärzung der Dokumente. Hierzu zählen Anwaltskosten, Personalkosten für geleistete Arbeitsstunden von Beamten und sonstigen Beschäftigten des BMG und RKI, Reisekosten und alle anderen direkt im Zusammenhang stehenden Kosten für die Schwärzungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304001/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Aufwand für Schwärzungen der herausgegebenen Dokumente des RKI-Corona-Krisenstabs _ [#304001]
Datum
26. März 2024 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Sat…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Aufwand für Schwärzungen der herausgegebenen Dokumente des RKI-Corona-Krisenstabs [#304001]
Datum
3. April 2024 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen