Aufwand für Schwärzungen der herausgegebenen Dokumente des RKI-Corona-Krisenstabs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
auf Anfrage von Herrn Paul Schreyer hat das BMG/RKI Dokumente und Protokolle des RKI-Corona-Krisenstabes herausgegeben.
Hierbei wurden zahlreiche Schwärzungen von Dokumenten vorgenommen, die in einem 1059-seitigen Schreiben der Kanzlei Raue begründet werden.
(Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2)
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aufgewendete Arbeitsstunden für die Schwärzung der herausgegebenen Dokumente (sowie dessen Vorbereitung, bspw. Meetings, in denen entschieden wurde, welche Passagen geschwärzt werden).
Bitte nennen Sie hierbei alle Arbeitsstunden, die von Mitarbeitern des BMG, des Robert-Koch-Instituts oder beauftragten Externen (z.B. Anwälten der Kanzlei Raue) erbracht wurden
2. Entstandene Kosten für die Schwärzung der Dokumente. Hierzu zählen Anwaltskosten, Personalkosten für geleistete Arbeitsstunden von Beamten und sonstigen Beschäftigten des BMG und RKI, Reisekosten und alle anderen direkt im Zusammenhang stehenden Kosten für die Schwärzungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum24. März 2024
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27. April 2024
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