Aufwandsentschädigung Verwaltungsrat

Anfrage an: Sparkasse Bamberg

- Die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Sitzung und Mitglied des Verwaltungsrats.
- Die Anzahl der Verwaltungsräte, auf die sich die 1.914.000 Euro an Krediten zum Stichtag 31.12.2020 (siehe Bundesanzeiger) verteilen.

Als Kunde der Sparkasse bin ich persönlich betroffen, darüberhinaus ist die SpK als Anstalt des öffentlichen Rechts ohnehin auskunftspflichtig im Falle von öffentlichem Interesse. Da u.a. der Lokalpolitiker Klaus Stieringer, der wegen der sog. Fake-Account-Affäre sein Mandat als SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat niederlegte, Mitglied des Verwaltungsrates ist und dies auch bleiben möchte, ist bzgl. der Aufwandsentschädigung zweifelsfrei öffentliches Interesse vorhanden, zumal durch die VÖ der Zahlen keinerlei Rückschlüsse auf tatsächliche schutzwürdige Interessen (Einkommen, Vermögen) möglich sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Höhe der…
An Sparkasse Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwandsentschädigung Verwaltungsrat [#240766]
Datum
13. Februar 2022 20:19
An
Sparkasse Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Sitzung und Mitglied des Verwaltungsrats. - Die Anzahl der Verwaltungsräte, auf die sich die 1.914.000 Euro an Krediten zum Stichtag 31.12.2020 (siehe Bundesanzeiger) verteilen. Als Kunde der Sparkasse bin ich persönlich betroffen, darüberhinaus ist die SpK als Anstalt des öffentlichen Rechts ohnehin auskunftspflichtig im Falle von öffentlichem Interesse. Da u.a. der Lokalpolitiker Klaus Stieringer, der wegen der sog. Fake-Account-Affäre sein Mandat als SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat niederlegte, Mitglied des Verwaltungsrates ist und dies auch bleiben möchte, ist bzgl. der Aufwandsentschädigung zweifelsfrei öffentliches Interesse vorhanden, zumal durch die VÖ der Zahlen keinerlei Rückschlüsse auf tatsächliche schutzwürdige Interessen (Einkommen, Vermögen) möglich sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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