Aufwandsentschädigung Bürgermeisterin Katharina Staar

die monatliche Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin Katharina Staar (Grunow-Dammendorf)

Ergebnis der Anfrage

Frau Staat erhält 420 Euro

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwandsentschädigung Bürgermeisterin Katharina Staar [#283199]
Datum
4. Juli 2023 22:22
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die monatliche Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin Katharina Staar (Grunow-Dammendorf)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283199/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgese…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Aufwandsentschädigung Bürgermeisterin Katharina Staar [#283199]
Datum
5. Juli 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) ist Ihr Antrag schriftlich oder elektronisch an die aktenführende Behörde zu richten. Dies ist im vorliegenden Fall betreffend die monatliche Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der amtsangehörigen Gemeinde Grunow-Dammendorf das zuständige Amt Schlaubetal, Bahnhofstraße 40, 15299 Müllrose, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Wird - wie im vorliegenden Fall - ein Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt, so ist diese gemäß § 6 Absatz 1 Satz 6 AIG verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller hierüber zu unterrichten. Ich setze Sie hiermit entsprechend in Kenntnis, dass ich Ihre E-Mail an das Amt Schlaubetal (E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>) als zuständige Stelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 6 weitergeleitet habe. Im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg liegen als oberste Kommunalaufsichtsbehörde (§ 110 Absatz 2 BbgKVerf) zu Ihrer Anfrage keine Akten im Sinne des § 3 AIG vor. Ein Antrag auf Akteneinsicht in Aufsichtsakten wäre gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 5 letzte Alternative AIG zudem ohnehin abzulehnen. Ich rege daher an, sich mit Anfragen die amtsangehörige Gemeinde Grunow-Dammendorf betreffend zukünftig direkt an das Amt Schlaubetal zu wenden. Mit freundlichen Grüßen