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Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter

Anfrage an: Polizei Berlin

Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute.

Aus der Aufstellung sollen
- die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort)
- sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache
hervorgehen.

Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32424]
Datum
28. Juli 2018 11:09
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute. Aus der Aufstellung sollen - die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort) - sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache hervorgehen. Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
IFG-Antrag: Aufwendungen für Dolmetscher Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegend sende ich Ihnen das A…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Aufwendungen für Dolmetscher
Datum
8. Oktober 2018 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.