Aufzeichnung des Livestreams der Schweriner Stadtvertretersitzungen und das IWG
In Ihrem Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen“ einsehbar unter unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zum-illegalen-mitschneidens-des-livestream-der-schweriner-stadtvertretersitzungen/71077/anhang/Antwort_geschwaerzt.pdf beziehen Sie sich auf das BDSG um die Veröffentlichung von Aufzeichnung unterbinden zu können. In Ihren Betrachtungen findet das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen keine Beachtung.
Warum wurde das genannte Gesetz nicht in das Gutachten einbezogen und wie bewerten Sie die Sachlage mit Bezug auf das genannte Gesetz?
Anfrage abgelehnt
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Datum18. Juli 2018
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21. August 2018
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