Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Koordinaten N51.56389808031432, E10.0136707753826

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  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs.…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
1. November 2023 23:57
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Koordinaten N51.56389808031432, E10.0136707753826
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291507/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Au…
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
23. November 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Aufzeichnungen. Als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) erfasst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Landwirtschafts- und Forstbereich. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern (Leiter landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe). Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Auskunft über die Aufzeichnungen zu geben, ist nach § 11 (3) PflSchG lediglich „ […] auf Antrag bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden, im Einzelfall […]“ vorgesehen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses ist nicht erkennbar und die Gründe der Anfrage erschließen sich nicht. Auf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. €. Die Anfrage ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, dementsprechend werden Gebühren in Höhe von mindestens 150,00 € bis maximal 500,00 € anfallen. Bitte teilen Sie uns die Anforderungen nach § 11 (3) PflSchG mit und schicken Sie uns eine Kostenübernahmeerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, bei den angeforderten Informationen handelt es sich um Emissionen. Gebühren fallen daher nicht an. Ein…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
4. Februar 2024 22:42
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bei den angeforderten Informationen handelt es sich um Emissionen. Gebühren fallen daher nicht an. Ein berechtigtes Interesse ist ebenfalls nicht erforderlich, wie Sie der Rechtsprechung dazu entnehmen könne. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291507/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in NUIG § 6 sind die Gebührentatbestände festgelegt, deren Ausnahmen zur Kostenbefre…
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
5. Februar 2024 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in NUIG § 6 sind die Gebührentatbestände festgelegt, deren Ausnahmen zur Kostenbefreiung in diesem Fall nicht herangezogen werden können. Somit werden wir Gebühren in Höhe von 25,00 bis 500,00 € erheben. Die Gebühren werden sich nach dem Zeitaufwand der Datenabfrage bemessen, der zur Zeit nicht abschätzbar ist. Die Datenabfrage muss beantragt werden und die Abfrage der Aufzeichnung nach § 11 PflSchG bei den Bewirtschaftern ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich halte an meiner Anfrage fest. Über den Gebührenbescheid können wir uns dann ja im Anschluss ausein…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
5. Februar 2024 09:29
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meiner Anfrage fest. Über den Gebührenbescheid können wir uns dann ja im Anschluss auseinandersetzen. Das VGH BaWü hat in seiner Entscheidung VGH 10 S 1348/20 dazu ja schon einiges gesagt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291507/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291507) …
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
25. März 2024 12:59
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Guten Tag, als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hat die LWK Niedersachsen keine D…
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
26. April 2024 06:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hat die LWK Niedersachsen keine Datenbank, auf die wir zurückgreifen können. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern. Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Anhörung eingeholt werden, wozu vorab die Bereitstellung der Adressdaten der Flächenbewirtschafter unerlässlich ist. Auf diese Daten haben wir als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) weiterhin keinen Zugriff. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich darf verweisen auf: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22, openjur, Rn. 28 (…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291507]
Datum
26. April 2024 10:03
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich darf verweisen auf: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22, openjur, Rn. 28 (https://openjur.de/u/2459436.html) Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291507/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>