Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Koordinaten 50.66262703463933, 6.60483625644864

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  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
1. November 2023 23:57
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Koordinaten 50.66262703463933, 6.60483625644864
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291508/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott zuständigkeitshalber liegt mir ihre Anfrage seitens »fr…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
6. November 2023 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott zuständigkeitshalber liegt mir ihre Anfrage seitens »fragdenstaat« vor. Diese hat folgenden Inhalt: »Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Koordinaten 50.66262703463933, 6.60483625644864.« § 11 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz enthält Regelungen zu den Aufzeichnungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 oder 2 VO (EG) 1107/2009. Danach führen Hersteller, Lieferanten, Händler, Einführer und Ausführer von Pflanzenschutzmitteln über mindestens 5 Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie herstellen, einführen, ausführen, lagern oder in den Verkehr bringen. Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind. Sie stellen die einschlägigen Informationen in diesen Aufzeichnungen auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung. Dritte wie beispielsweise die Trinkwasserwirtschaft, Einzelhändler oder Anrainer können bei der zuständigen Behörde um Zugang zu diesen Information ersuchen. Die zuständige Behörde macht diese Informationen gemäß den geltenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zugänglich. Geltende Rechtsvorschriften sind unter anderem das IFG und UIG NRW sowie § 11 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz. Nach letzterer Vorschrift kann die zuständige Behörde auf Antrag bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Betriebs-Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden im Einzelfall Auskunft über die Aufzeichnungen geben. Grundsätzlich kann der Anfrager darauf verwiesen werden, die Anfrage so zu stellen, dass die Behörde ohne zusätzlichen Aufwand diese Daten auffinden kann. Soweit daher die Koordinatenangabe bei der Behörde zuerst Aufwand erfordert, die entsprechenden Betriebe, die aufzeichnungspflichtig sind, aufzufinden, kann dies zurückgewiesen werden. Insoweit bitte ich Ihre Anfrage entsprechend zu konkretisieren. Die Angabe alleine mit Koordinatenangabe und im Umkreis von 500 m dürfte nicht ausreichend sein. Des Weiteren verweist § 11 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz darauf, dass die zuständige Behörde bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Betriebs-zu Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden im Einzelfall Auskunft über die Aufzeichnungen geben kann. Diesseits gebe ich Ihnen daher Gelegenheit ihr »berechtigtes Interesse« schlüssig darzulegen. Außerdem weise ich darauf hin, dass diese Vorschrift auf den Einzelfall verweist. Auch insofern gebe ich Ihnen die Möglichkeit zu begründen, warum Ihr Auskunftsersuchen tatsächlich auf einen Einzelfall abzieht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Flurstücke in dem von mir bezeichneten Berei…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
8. November 2023 15:55
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Flurstücke in dem von mir bezeichneten Bereich sind die folgenden: Gemeinde Zülpich; Gemarkung Bürvenich-Eppenich (054481); Flur 5: Flurstücke 11, 13, 15, 19, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 61, 62, 63, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 80, 84, 94, 95, 97, 98, 99 Gemeinde Zülpich; Gemarkung Bürvenich-Eppenich ( 054481); Flur 6: Flurstück 4 Gemeinde Zülpich; Gemarkung Langendorf (054433); Flur 12: Flurstücke 2, 3, 8, 9, 10, 48, 49 Ein berechtigtes Interesse ist für den Zugang zu den Informationen nicht erforderlich. § 11 Abs. 3 PflSchG verstößt insofern gegen Art. 67 EU-Pflanzenschutz-VO und Art. 3 UI-RL. Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, zuletzt vom VGH BaWü (AZ VGH 10 S 1348/20). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291508/
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ihre Angabe bezieht sich lediglich auf Flurstücksangaben, die sie, dankenswerterweise…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
9. November 2023 11:15
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ihre Angabe bezieht sich lediglich auf Flurstücksangaben, die sie, dankenswerterweise, nachdem sie lediglich Koordinaten angegeben haben, daraufhin präzisiert haben. Ich bitte mir aber die Betriebe zu benennen, denen sie diese Flurstücke zuordnen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> die Betriebe kann ich Ihnen leider nicht nennen, die Informationen liegen mir n…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
9. November 2023 11:22
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag << Anrede >> die Betriebe kann ich Ihnen leider nicht nennen, die Informationen liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291508/
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, um ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, müsste ich in zulässigerweise, bezog…
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
9. November 2023 11:30
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, um ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, müsste ich in zulässigerweise, bezogen auf die von Ihnen gewünschten Jahre, die Zugehörigkeit dieser Flächen als Betriebsflächen für die Betriebe ermitteln können bzw. vorliegen haben. Dies ist nicht der Fall. Ich gebe Ihnen daher die Möglichkeit Ihre Anfrage entsprechend zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann leider nicht nachvollziehen, warum die…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
9. November 2023 13:35
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann leider nicht nachvollziehen, warum die Betriebe genannt werden müssen und kann dafür keine Rechtsgrundlage erkennen. Ich möchte Sie bitten, mir dies zu erläutern oder die Anfrage zu bearbeiten. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291508/
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, § 11 Abs. 1 PflSchG , Art. 67 Abs. 1, Satz 2, Satz 3 VO (EU) 1007/2009 verweist auf d…
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
9. November 2023 14:24
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, § 11 Abs. 1 PflSchG , Art. 67 Abs. 1, Satz 2, Satz 3 VO (EU) 1007/2009 verweist auf die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln. Diese stellen die einschlägigen Informationen in diesen Aufzeichnungen auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung. Da sie nur Flurstücke nennen, muss erst ersichtlich sein, wem diese Flurstücke als Betriebsfläche zuzuordnen sind. D. h. die Behörde muss also wissen, wen sie anzuschreiben hat. Aus der bloßen katastermäßigen Bezeichnung der Flurstücke ergibt sich dies nicht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich kann Ihnen die Namen der Unternehmen leider nicht mitteilen, da ich sie nicht ke…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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AW: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
30. November 2023 19:26
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr << Anrede >> ich kann Ihnen die Namen der Unternehmen leider nicht mitteilen, da ich sie nicht kenne. Mein Anspruch besteht allerdings unabhängig davon, die Ermittlung der Unternehmen obliegt Ihnen als zuständiger Behörde. Nach § 3 Abs. 1 UIG iVm § 2 UIG NRW hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Sämtliche dieser Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Insbesondere verfügen Sie über die Informationen. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UIG iVm § 2 UIG NRW verfügt eine informationspflichtige Stelle auch über solche Umweltinformationen, die für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Absatzes 1 aufbewahrt, auf die diese Stelle einen Übermittlungsanspruch hat. Hierbei ist nicht erforderlich, dass der Antrag auf Informationszugang die beruflichen Verwender bezeichnet (nach Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 –, juris Rn. 38 ff. ist nicht einmal eine Bezeichnung von Flurstücken erforderlich). Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung unschädlich, dass die zuständige Behörde die Verwender zunächst noch ermitteln muss und es kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dies möglich ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 –, juris Rn. 57). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinen Antrag nun zügig zu bearbeiten und mir Informationszugang zu gewähren. Andernfalls werde ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291508/
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin erst am 6.12.2023,09.00 Uhr erreichbar. Nachrichten und Faxe auf meinem E-M…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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Automatische Antwort: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
30. November 2023 19:26
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin erst am 6.12.2023,09.00 Uhr erreichbar. Nachrichten und Faxe auf meinem E-Mail Account werden nicht eingesehen. Sie können aber Nachrichten auch an die Zentrale der Landwirtschaftskammer NRW <<E-Mail-Adresse>> senden. Sie werden dann meinem Fachbereich zugeleitet. Die elektronischen behördlichen Postfächer- BePo- werden einmal täglich zu den üblichen Arbeitszeiten eingesehen. In dringenden Fällen bzw. Eilverfahren bin ich über meine Mitarbeiter erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291508) …
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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AW: Automatische Antwort: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
6. März 2024 12:26
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, sie erhalten kurze zu Ihrer Anfrage eine ausführlichere Antwort. Den Zeitverzug bitte…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
6. März 2024 19:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, sie erhalten kurze zu Ihrer Anfrage eine ausführlichere Antwort. Den Zeitverzug bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291508) …
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#291508]
Datum
25. März 2024 12:58
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG“ vom 01.11.2023 (#291508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott