Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke:
Flurstücke 28, 29, 30, 32; Flur 1; Gemarkung Klein Spiegelberg; Gemeinde Jatznick; Landkreis Vorpommern-Greifswald

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach…
An Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478]
Datum
18. März 2024 15:27
An
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke: Flurstücke 28, 29, 30, 32; Flur 1; Gemarkung Klein Spiegelberg; Gemeinde Jatznick; Landkreis Vorpommern-Greifswald Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303478/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit un…
Von
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02
Datum
20. März 2024 11:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2024 per Mail eingegangen. Bei den Aufzeichnungen nach § 11 Absatz 1 PflSchG handelt es sich gemäß Artikel 67 Absatz Satz 2 der VO EG 1107/2009 um Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die der jeweilige landwirtschaftliche Betrieb verwendet, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind. Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Emissionen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 UIG. Daher behandele ich Ihren Antrag entsprechend dem LUIG M-V und UIG. Das VIG ist hier nicht zutreffend. Hinsichtlich Ihrer mit dem Antrag verbundenen Bitte auf Vorabmitteilung über die voraussichtlich mit der Auskunftserteilung entstehenden Kosten verweise ich auf die Anlage zur Umweltinformationskostenverordnung – UIKostVO M-V – Kostenverzeichnis A Gebühren Nummer 2.1. Hiernach betragen die Gebühren für die Herausgabe von Duplikaten 0-150,00 Euro. Unter Beachtung von § 6 Absatz 3 LUIG M-V gehe ich von einer anfallenden Gebühr in Höhe von nicht mehr als 100,- € aus. Eine Einsichtnahme in die beantragten Informationen vor Ort, auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten, ist Gebühren- und auslagenfrei (§ 6 Absatz 2 LUIG M-V). Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundl…
An Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02 [#303478]
Datum
20. März 2024 12:31
An
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303478/
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle Information. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antw: AW: AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02 [#303478]
Datum
20. März 2024 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe gerade festgestellt, dass Sie für eine ähnliche Anfrage in der Vergangenheit gebührenfrei Aus…
An Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02 [#303478]
Datum
16. April 2024 11:33
An
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe gerade festgestellt, dass Sie für eine ähnliche Anfrage in der Vergangenheit gebührenfrei Auskunft erteilt hatten: https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnungen-nach-ss-11-abs-1-pflschg/ Daher gehe ich davon aus, dass auch in meinem Fall keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303478/
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> mir liegen die von Ihnen gewünschten Aufzeichnungen nunmehr vor. Ich send…
Von
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antw: AW: AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02 [#303478]
Datum
16. April 2024 12:24
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mir liegen die von Ihnen gewünschten Aufzeichnungen nunmehr vor. Ich sende Ihnen diese anhängend zu. Soweit Sie auf einen förmlichen Bescheid bestehen, teilen Sie mir es bitte mit und ich erteile ich Ihnen diesen. Zu den anhängenden Aufzeichnungen möchte ich noch einige Erläuterungen anführen. Die von Ihnen genannten Flurstücke bilden überwiegend den Schlag Klein Spiegelberg und auch den Feldblock DEMVLI088BC20042. Geringe Teilflächen der Flurstücke werden aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht ackerbaulich genutzt. Somit weicht die Größe des Schlages von der Gesamtfläche der von Ihnen genannten Flurstücke ab. Dieses ist auch auf dem Geoportal des Landes M-V: https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php ersichtlich. Die Übermittlung der Aufzeichnungen ergeht gebühren frei, da ich Ihnen nur eine einfache schriftliche Auskunft mit wenigen Duplikate übergebe (§ 6 Absatz 2 Nummer 1 LUIG M-M). Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wunderbar, herzlichen Dank für die unkomplizierte Bearbeitung! Davon können sich Kolleg:innen in ander…
An Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: AW Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303478] - Az.: 420i-7161.04-UIG24/02 [#303478]
Datum
18. April 2024 16:44
An
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wunderbar, herzlichen Dank für die unkomplizierte Bearbeitung! Davon können sich Kolleg:innen in anderen Bundesländern gerne noch eine Scheibe abschneiden ;) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303478/