Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke:
Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46; Flur 2; Gemarkung Birgel (073472); Gemeinde Birgel

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303480]
Datum
18. März 2024 15:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke: Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46; Flur 2; Gemarkung Birgel (073472); Gemeinde Birgel
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aufzeichnungen_nach_§_11_Abs._1_PflSchG_[_303480]_Anfrage_nach_Landestransparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herr…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Aufzeichnungen_nach_§_11_Abs._1_PflSchG_[_303480]_Anfrage_nach_Landestransparenzgesetz
Datum
21. März 2024 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
aufzeichnungen-nach-11-abs-1-pflschg-303480-anfrage-nach-landestransparenzgesetz_konvertiert.pdf
87,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2024. Der Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Über die begehrten Informationen verfügt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) nicht. Daher weise ich Sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 LTranspG auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als zuständige Behörde hin. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen