Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2020 und 2021 für folgende Flurstücke im Flecken Bevern im Landkreis Holzminden:
- Flur 4 Flurstücke 267 bis 273/775 und
- Flur 4 Flurstücke 278 bis 283/775

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichn…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
19. August 2022 11:49
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2020 und 2021 für folgende Flurstücke im Flecken Bevern im Landkreis Holzminden: - Flur 4 Flurstücke 267 bis 273/775 und - Flur 4 Flurstücke 278 bis 283/775
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257412/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Au…
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
31. August 2022 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Aufzeichnungen. Als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) erfasst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Landwirtschafts- und Forstbereich. Laut geltendem Recht (§11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009) obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den Leitern landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe. Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb. Auskunft über die Aufzeichnungen zu geben, ist nach §11 (3) PflSchG lediglich „ […] auf Antrag bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden, im Einzelfall […]“ vorgesehen. Für die Abfrage der Daten benötigen wir genaue Angaben über den Flächenbewirtschafter. Diesen können wir mit den von Ihnen gemachten Angaben leider nicht ermitteln, so dass wir Sie bitten, Ihren Antrag zu konkretisieren. Dazu gehört unter anderem die Nennung des genauen Gemarkungsnamen. Auf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. Diese wird dementsprechend mindestens 150 € betragen, maximal 500 €. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine UIG-Anfrage. Sie fragen darin nach dem genaue…
An Landwirtschaftskammer Niedersachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
27. September 2022 16:52
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine UIG-Anfrage. Sie fragen darin nach dem genauen Gemarkungsnahmen. Ich hatte gefragt nach den Flurstücke im Flecken Bevern im Landkreis Holzminden: Flur 4 Flurstücke 267 bis 273/775 und Flur 4 Flurstücke 278 bis 283/775. Derartige Infos waren in anderen Landkreisen für eine Auskunft ausreichend. Welche Informationen bräuchten Sie denn noch zusätzlich? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257412/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir nicht der Landkreis sind und nicht der …
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
27. Oktober 2022 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir nicht der Landkreis sind und nicht der Herr über z.B. Grundbücher oder Liegenschaftskataster. Für uns sind deshalb die Informationen leider nicht ausreichend. Bevern ist dabei der Gemeindename unter dem es mehrere Gemarkungen gibt: Bevern, Lobach ..... Wir bitten Sie deshalb erneut um die Nennung des Gemarkungsnamen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> die Gemarkung ist Bevern. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25741…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
10. November 2022 19:05
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Gemarkung ist Bevern. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257412/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. November 2022 19:05
Status
Warte auf Antwort

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichn…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
10. November 2022 19:13
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2020 und 2021 für folgende Flurstücke im Flecken Bevern, Gemarkung Bevern, im Landkreis Holzminden: - Flur 4 Flurstücke 267 bis 273/775 und - Flur 4 Flurstücke 278 bis 283/775 Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257412/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, leider habe ich noch keine Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Ab…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#257412]
Datum
22. März 2023 10:04
An
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider habe ich noch keine Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ erhalten. Sie finden sie untenstehend nochmals. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer E-Mail vom 22.03.2023 zur Übermittlung von Aufzeichnungen n…
Von
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
15. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
703,4 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer E-Mail vom 22.03.2023 zur Übermittlung von Aufzeichnungen nach § 11 Absatz 1 PflSchG ergeht folgender Bescheid: Ihr Auskunftsersuchen auf der Grundlage von §3 NUIG auf Übermittlung der in den letzten zwei Jahren (2020 und 2021) geführten Aufzeichnungen nach §11 PflSchG über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf den landwirtschaftlichen Flächen im Flecken Bevern, Gemarkung Bevern, im Landkreis Holzminden, Flur 4 Flurstücke 267 bis 273/775 und Flur 4 Flurstücke 278 bis 283/775 wird abgelehnt. Begründung: Die von Ihnen geforderten Informationen können nicht übermittelt werden, da die Flächenangaben in Ihrem Antrag zu unbestimmt sind und unter den angegebenen Flurstücksnummern keine Flächen angezeigt werden. Die betreffenden Flächen konnten auch nicht auf andere Weise ermittelt werden. Aus diesem Grund ist eine Zuordnung der Flächen sowie eine Ermittlung der Flächenbewirtschafter auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben seitens der LWK Niedersachsen nicht möglich. Für die Anforderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten ist das Vorhalten der Daten bei unserer Behörde Voraussetzung. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt, verfügt jedoch weder über die Daten des Flächenbewirtschafters noch hat sie ein Zugriffsrecht darauf. Nach § 11 PflSchG müssen Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz durch den beruflichen Anwender geführt und im Betrieb aufbewahrt werden. Für die Aufzeichnungen besteht keine Meldepflicht an die zuständige Behörde. Auskunft über die Aufzeichnungen zu geben ist nach 8 11 (3) PflSchG lediglich „[...] auf Antrag bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden, im Einzelfall [...]* vorgesehen. Aus den genannten Gründen kann dem Anspruch gem. § 3 NUIG nicht nachgekommen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen