Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 233, 234/1, 234/2, 234/3, 236/1, 236/2, 236/3, 236/4, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245; Flur 3; Gemarkung Legefeld; Gemeinde Weimar

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    102,75 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291858]
Datum
8. November 2023 09:51
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 233, 234/1, 234/2, 234/3, 236/1, 236/2, 236/3, 236/4, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245; Flur 3; Gemarkung Legefeld; Gemeinde Weimar
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291858/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Semsrott, Hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Antrages gemäß §9 (1) ThürTG über die Anfor…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291858]
Datum
10. November 2023 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Antrages gemäß §9 (1) ThürTG über die Anforderung von Aufzeichnungen über angewendete PSM auf den genannten Flurstücken 233, 234/1, 234/2, 234/3, 236/1, 236/2, 236/3, 236/4, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245; Flur 3; Gemarkung Legefeld; Gemeinde Weimar der Jahre 2021 und 2022. Wir werden Ihrem Antrag, in dem § 4 (1) ThürUIG entsprechender Weise, nachkommen. Aufgrund der Komplexität der Informationsgewinnung (Recherche der Landwirte, Aufzeichnungsanforderung mit Frist, Verarbeitung der Daten und Übermittlung) verweisen wir auf die Frist gemäß § 3 (3) S.2 Nr. 2. Wir bemühen uns jedoch, die Daten so zügig wie möglich zu beschaffen. Für die Übermittlung von Informationen aufgrund dieses Gesetzes werden Verwaltungskosten in Form von Gebühren und Auslagen gemäß § 12 (1) ThürUIG erhoben. Diese werden den nötigen, tatsächlichen Verwaltungsaufwand gemäß § 12 (2) ThürUIG berücksichtigen und den Gebühren nach dem Zeitaufwand gemäß 1.4.1.2 der Anlage zu § 1 ThürAllgVwKostO vom 3.12.2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6.12.2022 (GVBl. S. 498), entsprechen. Für die elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen werden je Datei zusätzliche Gebühren in Höhe des unter 2.1.4. der Anlage zu § 1 ThürAllgVwKostO genannten Betrages erhoben. Die mögliche Erhebung weiterer Gebühren entsprechend einschlägiger und nach dem Gebot des jeweiligen Einzelfalles anwendbarer Rechtsnormen bleibt bis zur abschließenden Übermittlung der angeforderten Daten vorbehaltlich unbenommen. Soweit mehrere gebührenpflichtige Tatbestände des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses entstehen, dürfen die Gebühren jedoch insgesamt 500 Euro nicht übersteigen (§1 UIGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Antwortbescheid
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
19. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Ihr Antrag Nr. 291858 zur Vorlage von Aufzeichnungen gemäß § 11 (1) PflSchG nach § 3 UIG Sehr geehrter Herr Semsro…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
Ihr Antrag Nr. 291858 zur Vorlage von Aufzeichnungen gemäß § 11 (1) PflSchG nach § 3 UIG
Datum
20. Dezember 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, beigefügt erhalten Sie, wie gefordert, die Unterlagen nach § 11 (1) PflSchG zu den von Ihnen ausgewiesenen Flächen im digitalen Format per Mail. Der entsprechende Kostenbescheid ergeht separat per Post an die von Ihnen genannte Anschrift Singerstraße 109 in 10179 Berlin. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest. Mit freundlichen Grüßen