Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 10/2, 10/3, 15/1, 16/1 und 18, Flur 301, Gemarkung VR 301, Stadtgemeinde Bremen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen …
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291503]
Datum
1. November 2023 23:51
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 10/2, 10/3, 15/1, 16/1 und 18, Flur 301, Gemarkung VR 301, Stadtgemeinde Bremen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291503/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrte/r Arne Semsrott, Mit Schreiben vom 01.11 .2023, Eingang per E-Mail, stellten Sie einen Antrag auf Au…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken
Datum
10. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
Sehr geehrte/r Arne Semsrott, Mit Schreiben vom 01.11 .2023, Eingang per E-Mail, stellten Sie einen Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremlFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Gegenstand lhres Antrags war die Übermittlung sämtlicher Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 10/2, 10/3, 15/1 , 16/1 und 18, Flur 301, Gemarkung VR 301, Stadtgemeinde Bremen. Nach Prüfung der von Ihnen aufgeführten Flurstücke ist festzustellen, dass die von Ihnen gewünschten Aufzeichnungen in dieser Behörde nicht vorliegen. Bei den Aufzeichnungen gern. § 11 Abs. 1 PflSchG handelt es sich um Aufzeichnungen, welche grundsätzlich der Betrieb zu führen hat. Die Aufzeichnungen müssen im Betrieb zusammengeführt werden, eine Übermittlungspflicht an die Überwachungsbehörde besteht nicht. Daher liegen die Daten auch nicht generell bei den Überwachungsbehörden vor. Zudem ist festzustellen, dass, sollte ein berechtigtes Interesse vorliegen, Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG gem. Abs. 3 im Einzelfall unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden übermittelt werden können. Da es sich zudem um die konkretere Rechtsvorschrift handelt, wäre diese bei Ihrer Anfrage einschlägig, und nicht eines der von Ihnen aufgeführten Rechtsvorschriften. Ein berechtigtes Interesse haben Sie bislang nicht kundgetan, daher kann eine abschließende Entscheidung auch nicht getroffen werden. Sollten Sie ein berechtigtes Interesse mitteilen, werden die betroffenen Betriebe über Ihr Auskunftsersuchen informiert und angehört, im Anschluss entscheidet die Behörde nach Abwägung der Interessen. Wir teilen Ihnen aber bereits jetzt mit, dass die Bearbeitung einer neuen oder ergänzenden Anfrage in jedem Falle, auch bei der Ablehnung Ihres Antrags, kostenpflichtig sein wird. Die Kosten können aktuell noch nicht beziffert werden, da die jeweiligen Arbeitszeiten der Fachabteilung und auch der Verwaltung geltend gemacht werden. Sollten zudem Außendiensteinsätze notwendig werden, wären die daraus entstandenen Kosten ebenfalls in die Gesamtgebühren einzubeziehen. Ihren Antrag können wir daher nicht wie von Ihnen begehrt abschließend bearbeiten. Bitte teilen Sie unserer Behörde bis zum 24.11.2023 mit, falls Sie Ihren Antrag ergänzen oder ändern wollen. Anderenfalls werden wir Ihren Antragsvorgang einstellen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
515-V60-10-3158/2023 Guten Tag, in Bezug auf Ihr Einstellungsvorhaben zu meinem Antrag weise ich darauf hin, dass…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291503]
Datum
13. November 2023 16:45
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
515-V60-10-3158/2023 Guten Tag, in Bezug auf Ihr Einstellungsvorhaben zu meinem Antrag weise ich darauf hin, dass ein berechtigtes Interesse ist für den Informationszugang zu den Informationen nicht erforderlich ist. § 11 Abs. 3 PflSchG verstößt insofern gegen Art. 67 EU-Pflanzenschutz-VO und Art. 3 UI-RL. Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, zuletzt vom VGH BaWü (AZ VGH 10 S 1348/20). In Kommentarliteratur und Rechtsprechung ist zudem unstrittig, dass die begehrten Informationen auch bei Nicht-Vorliegen bei der Behörde von den Betrieben für die Behörde bereitgehalten werden i.S.d. § 2 Abs. 4 UIG. Ich bitte daher erneut um Zugang zu den Informationen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291503/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Kein Nachrichtentext
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Antwortbescheid
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
22. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antwortbescheid [#291503] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflS…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#291503]
Datum
25. März 2024 12:59
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ vom 01.11.2023 (#291503) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott