Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Glashütter Landstraße 111, 22417 Hamburg

Antwort verspätet

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  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
1. November 2023 23:54
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500m der Glashütter Landstraße 111, 22417 Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihren Antrag #291504 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu d…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis zu HmbTG-Antrag: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
2. November 2023 14:09
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihren Antrag #291504 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken" erhalten, herzlichen Dank. Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 02.11.2023 zugegangen und wird durch die Behörde BWI/Grossmarkt bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag bis zum 06.11.2023 zurückzuziehen. Ansonsten gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Sie den Antrag aufrechterhalten, ist für die postalische Zustellung des Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. Ist die von Ihnen benannte Firmenanschrift in Berlin auch Ihre Wohnanschrift/ Meldeadresse? Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie erreichen mich unter der Anschrift rechtssicher (vgl. § 3 VwZG i.V.m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis zu HmbTG-Antrag: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
2. November 2023 15:00
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie erreichen mich unter der Anschrift rechtssicher (vgl. § 3 VwZG i.V.m. § 177 ZPO). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir können Ihnen keine Aufzeichnungen nach §11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 202…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: [EXTERN] Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
7. November 2023 14:45
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, wir können Ihnen keine Aufzeichnungen nach §11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 im Umkreis von 500 m der Glashütter Landstraße 111, 22417 Hamburg zusenden. Der Grund ist, dass unserer Behörde BWI diese Informationen nicht vorliegen. Die Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz werden bisher nicht zentral erfasst. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Haben Sie eine Idee, welche Behörde über derartige Aufzeichnungen verfüg…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: [EXTERN] Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
7. November 2023 14:54
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Haben Sie eine Idee, welche Behörde über derartige Aufzeichnungen verfügt? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten noch eine Nachfrage zu Ihrem Antrag #291504 gestellt, die wir gern beant…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Nachfrage zu AW: Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: [EXTERN] Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
8. November 2023 09:24
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten noch eine Nachfrage zu Ihrem Antrag #291504 gestellt, die wir gern beantworten möchten. Die Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz auf den Flächen werden durch die (Pflanzenschutzmittel-) Anwender, in der Regel sind das die Landwirte selbst oder ihre Mitarbeiter, angefertigt. Die Aufzeichnungen werden nicht in einer uns (BWI) zugänglichen, zentralen Datenbank gespeichert. Insofern wird hier davon ausgegangen, dass keiner anderen Behörde in Hamburg diese Informationen vorliegen. Die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) könnte über die Daten aller Landwirte, die ihre Flächen gemeldet haben, um Subventionen (Flächenprämien) zu erhalten, verfügen. Teil dieser Daten könnten möglicherweise auch die Information sein, ob bei den gemeldeten Betrieben Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb vorhanden sind. Ansonsten könnten möglicherweise noch das Statistikamt in Hamburg oder das in Schleswig-Holstein über die gewünschten Daten verfügen. Fraglich ist, ob man an diese Daten herankommt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich gehe davon aus, dass die von mir begehrten Informationen von den bet…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Nachfrage zu AW: Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: [EXTERN] Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
8. November 2023 09:39
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich gehe davon aus, dass die von mir begehrten Informationen von den betroffenen Landwirten für die Behörde bereitgehalten werden i.S.d. § 2 Abs. 4 S. 1 UIG. Dazu gibt es bereits umfangreiche Rechtsprechung, z.B. des VGH Baden-Württemberg (VGH 10 S 1348/20). Da die BWI die oberste Pflanzenschutzbehörde in Hamburg ist, gehe ich davon aus, dass ich gegenüber der BWI anspruchsberechtigt bin. Ich halte daher an meinem ursprünglichen Antrag fest und möchte Sie bitten, mir die Informationen zuzusenden. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Guten Tag noch einmal Herr Semsrott, wie ich bereits mit der früheren Email von heute ausgeführt hatte, ist Ihre…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Nachfrage zu AW: Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: [EXTERN] Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291504]
Datum
8. November 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag noch einmal Herr Semsrott, wie ich bereits mit der früheren Email von heute ausgeführt hatte, ist Ihre Annahme leider falsch. Es ist nicht korrekt, dass in Hamburg die von Ihnen begehrten Informationen von den betroffenen Landwirten für die Behörde BWI bereitgehalten werden und hier vorliegen. Das wurde gerade im Rahmen des von Ihnen zu #291504 gestellten HmbTG-Antrags in der BWI, zu der auch die oberste Pflanzenschutzbehörde zählt, überprüft. Was uns nicht vorliegt, können wir auch nicht herausgeben. Daran ändert auch ein neuer Antrag nach dem UIG nichts, der auf denselben Interessengegenstand gerichtet ist. Bitte wenden Sie sich an die von mir in der heutigen (früheren) Email benannten Stellen, möglicherweise liegen die von Ihnen gewünschten Daten dort vor. Wir bedauern, Ihnen in der Sache nicht weiterhelfen zu können. Der HmbTG- Antrag #291504 wurde beantwortet und ist abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz bzw. UIG. Die bish…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ [#291504]
Datum
8. November 2023 10:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz bzw. UIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291504/ Ich gehe davon aus, dass die begehrten Informationen für die BWI bereitgehalten werden und die Behörde verpflichtet ist, sie zu beschaffen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 291504.pdf Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen die Ablehnung meines Antrags zu „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSch…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ [#291504]
Datum
8. November 2023 15:34
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
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-- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen die Ablehnung meines Antrags zu „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ [#291504] lege ich Widerspruch ein. Die Informationen werden für die Behörde bereitgehalten. Dass sie nicht im BWI vorliegen, ist nicht entscheidend. Sie sind zu beschaffen. Dazu gibt es bereits umfangreiche Rechtsprechung aus verschiedenen Bundesländern. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ [#291504]
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“ [#291504]
Datum
8. November 2023 15:37
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: J4/02.04-3169/2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Vermittlungsanruf vom 8.11.2023 ist bei uns eingegangen…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“
Datum
9. November 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
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22,7 KB


Az.: J4/02.04-3169/2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Vermittlungsanruf vom 8.11.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen J4/02.04-3169/2023 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung
Datum
6. Dezember 2023 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch vom 08.11.2023 gegen die abgelehnte Auskunftserteilung vom 07.11.2023 ist hier fristgerecht eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 151.3399-006/001:17 geführt. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung
Datum
18. Januar 2024 14:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, wir kommen auf Ihren HmbTG- bzw. hilfsweise gestellten (Hmb)UIG-Antrag #291504 vom 01.11.2023 sowie Ihren Widerspruch vom 08.11.2023 gegen die Ablehnung Ihres HmbTG-Antrages zurück. Zum Stand des Verfahrens aus unserer Sicht möchte ich Ihnen - ebenso wie Herrn Dr. Wünschelbaum von der Aufsichtsbehörde - Folgendes mitteilen: Bei der Bearbeitung und schlussendlich Ablehnung Ihres Antrags sind wir (bisher) nur auf die gesetzlichen Regelungen des HmbTG eingegangen, welches explizit nicht vorsieht, dass Unterlagen von anderen Stellen abgefordert werden. Gegen diese Ablehnung haben Sie mit Datum 08.11.2023 Widerspruch eingelegt. Nach dem erfolglosen Hauptantrag nach dem HmbTG (Widerspruch anhängig, ruhend) ist nun über den (Hilfs-)Antrag nach dem (Hmb)UIG zu entscheiden. Den Widerspruch gegen die Ablehnung des HmbTG-Antrages beabsichtigen wir aus den o.g. Gründen zurückzuweisen bzw. geben Ihnen die Möglichkeit, diesen zurückzunehmen. Inhaltlich ist aus unserer Sicht entscheidend, dass die Pflanzenschutzbehörden der Bundesländer teils sehr unterschiedlich organisiert und angebunden sind. In Hamburg besteht u.a. die Besonderheit, dass die Pflanzenschutz- und die Agrarbehörde in unterschiedlicher Zuständigkeit liegen. Daraus resultieren auch voneinander abweichende Möglichkeiten, die Anträge zu bearbeiten. So haben die Mitarbeiter:innen der Pflanzenschutzmittelkontrolle in vielen anderen Bundesländern Zugriff auf die INVEKOS-Datenbank, die Flächen, für die eine Förderung beantragt wurde den dementsprechenden Landwirten zuordnet. In diesem Fall ist die Ermittlung der zuständigen Landwirte für die Fläche deutlich einfacher. Die Pflanzenschutzbehörde Hamburg hat bisher keinen Zugriff auf diese Datenbank. In Schleswig-Holstein beispielsweise erfolgt die Kontrolle durch die LWK (Landwirtschaftskammer), dennoch werden dort nicht die Daten der beitragspflichtigen Mitglieder genutzt, da die hoheitlichen Aufgaben getrennt sind. Das heißt auch in Schleswig-Holstein müssen zunächst GIS-basiert wie bei uns die betroffenen Flächen ermittelt und hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Nutzung geprüft werden. Anschließend werden über ein weiteres Amt die konkreten Bewirtschafter ermittelt. Diese werden dann durch die LWK angeschrieben und gebeten, die Aufzeichnungen einzusenden. Die Landwirtschaftskammer Hamburg sieht sich u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der Lage entsprechende Daten an die Pflanzenschutzbehörde zu übermitteln und hat eine Herausgabe der Daten daher abgelehnt. So auch die Finanzbehörde, das Statistikamt Nord und die BUKEA. Alle vier Institutionen haben mit Verweis auf den Datenschutz die vollständige Herausgabe von Adressdaten von Hamburger Landwirten abgelehnt. Dementsprechend verfügt die Pflanzenschutzbehörde Hamburg über keine vollständige Adressliste/Datenbank aller Hamburger Landwirte, so dass es aus tatsächlicher Sicht unmöglich ist, einem wie dem vorliegenden Antrag nach dem (Hmb)UIG nachzukommen, da der Pflanzenschutzbehörde Hamburg schlichtweg nicht bekannt ist, ob und welche Landwirte sich im Umkreis von 500m der Glashütter Landstraße befinden bzw. ob diese Pflanzenschutzmittel anwenden. Wir stimmen insoweit mit Ihnen überein, dass für Ansprüche nach dem UIG bereits nach § 2 Abs. 4 UIG ein Bereithalten ausreichend ist und die Informationen nicht - wie beim HmbTG - bei der auskunftspflichtigen Stelle selbst vorliegen müssen. Faktisch besteht aus den genannten Gründen jedoch kein Zugriff auf die Daten, weshalb wir bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf enorme Hindernisse stoßen. Gleichwohl möchten wir versuchen, Ihrem Informationsinteresse gerecht zu werden. Dies kann jedoch nur unter Einsatz von etlichen Arbeitsstunden erfolgen, was sich letztlich entsprechend bei der Höhe der Gebühren niederschlagen wird. Grund hierfür ist, dass bei der Beschaffung der Daten in höchstem Maße improvisiert werden muss (siehe unten). Des Weiteren möchten wir explizit darauf hinweisen, dass eine mögliche Beantwortung Ihrer Anfrage keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Zudem wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob wiederum andere Stellen, auf dessen Auskünfte wir angewiesen sind, diese vor dem Hintergrund des Datenschutzes (erneut) verweigern. Abschließend eine kurze Darstellung, wie der Versuch einer Beschaffung der Informationen aussehen würde: * 1. Bestimmung der betroffenen Flächen mit geoportal-hamburg (man kann anhand der Karte dann vermuten, bei welchen Flächen es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handeln könnte) * 2. Kontaktaufnahme mit BUKEA mit Bitte um Information für mögliche Empfänger von Zuwendungen (INVEKOS-Daten) für die betroffenen Flächen. Hinweis: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für systematische Herausgabe dieser Daten! * 3. Bei Erfolg: Kontaktdaten von allen Landwirten, die Zuwendungen beantragt haben, Zunächst telefonische Kontaktversuche bzw. Emails mit Aufforderung zum Einsenden der Pflanzenschutz-Aufzeichnungen (gesetzliche Grundlage hier wahrscheinlich das UIG) * 4. Bei Misserfolg und allen Flächen, für die keine Förderung/Prämien beantragt wurden müssen die Besitzer über das Katasteramt ermittelt werden (Ich vermute auch hier eine fehlende Rechtsgrundlage für systematische Abfrage ohne konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen PflschG). Die Eigentümer sind nicht zwangsläufig die Bewirtschafter, also muss auch hier ggfs. weiterermittelt werden. * 5. Falls das Katasteramt keine Daten herausgibt, können über Befragung der Landwirte vor Ort u.U. weitere Informationen zu den Bewirtschaftungs- und Eigentumsverhältnissen gewonnen werden. * 6. Ist der Betriebssitz der Bewirtschafter in einem anderen Bundesland, z.B. Schleswig-Holstein bzw. Niedersachsen, müssen wir um Amtshilfe bitten und ggfs. gemeinsame Kontrolltermine vereinbaren. * 7. Kopieren, Zusammenfassen und Bearbeitung der Daten (Entfernen/Schwärzen von personenbezogenen Daten bzw. zur Sicherstellung des Datenschutzes, Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses) Zeitaufwand insgesamt: ca. 20 h mit hohen Unsicherheiten, da für viele Vorgänge Rechtgrundlagen für eine verdachtsunabhängige Datenabfrage fehlen. Aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Gebühren, die bei der Beantwortung Ihrer Anfrage wahrscheinlich entstehen werden, bitten wir um eine kurze Bestätigung, dass der Antrag weiter bearbeitet werden soll. Sollte bis zum 31.01.24 keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen, würden wir dies als Rücknahme des Antrags werten. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: J4/02.04-3169/2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, wir sind darüber informiert worden, dass Sie nunmehr eine St…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken“
Datum
26. Januar 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
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22,0 KB


Az.: J4/02.04-3169/2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, wir sind darüber informiert worden, dass Sie nunmehr eine Stellungnahme in dieser Sache erhalten haben. Bitte melden Sie sich jederzeit bei Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung
Datum
6. Februar 2024 10:33
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, bis zum heutigen Tage haben wir keine Rückmeldung zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags nach dem (Hmb-)UIG erhalten. Wir gehen daher davon aus, dass kein weiteres Interesse mehr an der Bearbeitung des Antrags besteht und werden die Anfrage dementsprechend bei uns abschließen. In Bezug auf den von Ihnen mit Datum 08.11.2023 eingelegten Widerspruch erhalten Sie gesondert Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung [#291504] Guten Tag, vielen …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags #291504 // Eingangsbestätigung [#291504]
Datum
6. Februar 2024 10:39
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank. WIr prüfen den Fall derzeit noch, darunter auch eine mögliche kostenfreie Einsichtnahme in die Informationen vor Ort. Ich werde daher nochmal auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291504/

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