Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46; Flur 2; Gemarkung Birgel (073472); Gemeinde Birgel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    191,71 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291855]
Datum
8. November 2023 09:43
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021 und 2022 für die Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46; Flur 2; Gemarkung Birgel (073472); Gemeinde Birgel
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 291855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291855/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung in den zuständigen Fachbereich abgegeben. Von do…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken [#291855]
Datum
8. November 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung in den zuständigen Fachbereich abgegeben. Von dort erhalten Sie sodann weitere Nachricht. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Ihre Transparenzanfrage vom 08.11.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei enthalten Sie wunschgemäß eine Eingangs…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Transparenzanfrage vom 08.11.2023
Datum
13. November 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei enthalten Sie wunschgemäß eine Eingangsbestätigung Ihre Transparenzanfrage vom 08.11.2023 betreffend. Die näheren Einzelheiten und Antworten zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Beantwortung Ihrer Transparenzanfrage vom 08.11.2023 [#291855] Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihr…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Beantwortung Ihrer Transparenzanfrage vom 08.11.2023 [#291855]
Datum
7. Dezember 2023 14:19
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihre Transparenzanfrage (Anfragenr.: 291855) übersende ich Ihnen anbei die von Ihnen angeforderten Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz in der von Ihnen gewünschten Form der elektronischen Übermittlung. Mit freundlichen Grüßen