Augaben und Zeitaufwand für den Betrieb der diversen Social Media Accounts der Polizei Freiburg 2017

- Ausgabenaufstelllung 2017 für de Betrieb der Social Media Accounts
- Aufstellung über den benötigten Zeitaufwand für den Betrieb und die Produktion des Inhalts (hier auch bitte einbeziehen, wenn beispielsweise Beamte für Fototermine extra herangezogen werden)
- Information darüber, wie hoch das Budget für Social Media 2018 zu 2017, bei der Polizei Freiburg, gestiegen ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Karl Gobel
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ausgabenaufs…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
Karl Gobel
Betreff
Augaben und Zeitaufwand für den Betrieb der diversen Social Media Accounts der Polizei Freiburg 2017 [#32361]
Datum
26. Juli 2018 16:46
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ausgabenaufstelllung 2017 für de Betrieb der Social Media Accounts - Aufstellung über den benötigten Zeitaufwand für den Betrieb und die Produktion des Inhalts (hier auch bitte einbeziehen, wenn beispielsweise Beamte für Fototermine extra herangezogen werden) - Information darüber, wie hoch das Budget für Social Media 2018 zu 2017, bei der Polizei Freiburg, gestiegen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Gobel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Gobel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Gobel, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Ausgabenaufstellung 2017 für den Betrieb der…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Karl GOBEL: Antrag auf Aktenauskunft nach dem LIFG... --- Augaben und Zeitaufwand für den Betrieb der diversen Social Media Accounts der Polizei Freiburg 2017 [#32361]
Datum
31. Juli 2018 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gobel, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Ausgabenaufstellung 2017 für den Betrieb der Social Media Accounts: Social Media ist beim Polizeipräsidium Freiburg Teil des Aufgabenspektrums innerhalb der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit - ohne eigene Organisationsstruktur und ohne eigenes Budget. Die Investitionen in diesem Bereich dienen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit und kommen dieser insgesamt zugute, so dass keine getrennte Ausweisung erfolgt. Die vorhandene Technik wird auch für weitere Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen eingesetzt. Die für das community management verwendete Software wird für die Polizei Baden-Württemberg landesweit zentral finanziert. Strategische und technische Grundsatzfragen werden ebenfalls zentral abgewickelt. Aufstellung über den benötigten Zeitaufwand für den Betrieb und die Produktion des Inhalts (hier auch bitte einbeziehen, wenn beispielsweise Beamte für Fototermine extra herangezogen werden): Drei Mitarbeiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Freiburg (rechnerisch 2,8 VZÄ) betreuen hauptamtlich in Vollzeit alle Social Media Aktivitäten (Foto-/Videoproduktion, community management, Öffentlichkeitsfahndungen u. a.), sonstige Zeitaufwände für diesen Aufgabenbereich, z. B. für Fotografien, die gefertigt werden, werden nicht gesondert erfasst. Information darüber, wie hoch das Budget für Social Media 2018 zu 2017, bei der Polizei Freiburg, gestiegen ist: Social Media verfügt beim PP Freiburg über kein eigenes Budget. Es fand für diesen Zweck auch keine Erhöhung des Budgets der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit statt. Mit freundlichen Grüßen