Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen

Auf wie viel Prozent der Fahrradstraßen im Ratinger Stadtgebiet ist KFZ-Verkehr erlaubt (Zusatzzeichen KFZ frei)?

Wie viel Prozent der Fahrradstraßen sind Anwohnerstraßen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Manuel Wenk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Manuel Wenk
Betreff
Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen [#238259]
Datum
20. Januar 2022 13:15
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf wie viel Prozent der Fahrradstraßen im Ratinger Stadtgebiet ist KFZ-Verkehr erlaubt (Zusatzzeichen KFZ frei)? Wie viel Prozent der Fahrradstraßen sind Anwohnerstraßen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Wenk Anfragenr: 238259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238259/ Postanschrift Manuel Wenk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Wenk
Manuel Wenk
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen“ vom 20.…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Manuel Wenk
Betreff
AW: Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen [#238259]
Datum
22. Februar 2022 07:41
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen“ vom 20.01.2022 (#238259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manuel Wenk Anfragenr: 238259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238259/
Manuel Wenk
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen“ vom 20.…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Manuel Wenk
Betreff
AW: Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen [#238259]
Datum
22. Februar 2022 07:42
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außnahmeregelungen für Fahrradstraßen“ vom 20.01.2022 (#238259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manuel Wenk Anfragenr: 238259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238259/

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Kommunalverwaltung Ratingen
Ihr Antrag nach IFG : Ausnahmeregelungen für Fahrradstraßen [#238259] (VZ 244) Anfragenr: 238259 Sehr geehrter H…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG : Ausnahmeregelungen für Fahrradstraßen [#238259] (VZ 244)
Datum
11. April 2022 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragenr: 238259 Sehr geehrter Herr Wenk, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom Februar diesen Jahres, die ich wie folgt beantworte: Frage 1. Auf wie viel Prozent der Fahrradstraßen im Ratinger Stadtgebiet ist KFZ-Verkehr erlaubt (Zusatzzeichen KFZ frei)? Antwort: Mit Stand 01/2022 gibt im Ratinger Stadtgebiet drei als Fahrradstraße angeordnete Abschnitte. Auf allen Fahrradstraßen ist Kfz-Verkehr erlaubt. Diese sind zu 66% mit dem Zusatzzeichen "Kfz frei", und zu weiteren 33 % mit dem Zusatzzeichen "Anlieger Frei" versehen. Frage 2. Wie viel Prozent der Fahrradstraßen sind Anwohnerstraßen? Antwort: Es ist weder aus Straßenverkehrsrechtlicher noch aus Verkehrsplanerischer Sicht der Begriff "Anwohnerstraße" definiert - ich gehe im Folgenden davon aus, dass hier nach einer Straße, die per Kfz nur für Anlieger zu benutzen ist, also einer Anliegerstraße, gefragt wurde. Straßen, die sich im Eigentum der Anwohner befinden, sind Privatstraßen und in Ratingen nicht als Fahrradstraße angeordnet. Bei den Fahrradstraßen im Stadtgebiet handelt es sich a) um die Stooter Straße - hier handelt es sich um eine in einen Wirtschaftsweg übergehende Sammelstraße, die in den Kahlenbergsweg mündet - das ZZ "Pkw und Motorräder frei" ist angeordnet. b) um einen Abschnitt der Duisburger Str- hier ist das Zusatzzeichen "Anlieger frei" angeordnet. c) um die Kirchgasse: hierbei handelt es sich um eine Erschließungsstraße für die historische Altstadt und die Fußgängerzone der Innenstadt - diese ist für den Kfz Verkehr als Einbahnstraße freigegeben, indem das Zusatzzeichen "Kfz frei" angeordnet ist . somit sind alle Fahrradstraßen auch durch Kfz zu befahren. Nur in der Duisburger Straße sind ausschließlich Anlieger zur Nutzung der Fahrradstraße mit Kfz berechtigt. Mit freundlichen Grüßen