Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg

Auf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus?
Wie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig?
Wer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Dominik Lorenzen
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Dominik Lorenzen
Betreff
Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]
Datum
12. Februar 2016 18:00
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus? Wie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig? Wer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Lorenzen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Lorenzen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Lorenzen, Ihre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltun…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]
Datum
4. März 2016 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lorenzen, Ihre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand nach Ziffer 1.1 der Anlage der HmBTGGebO wird voraussichtlich zwischen 200 und 250 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit (an: <<E-Mail-Adresse>> damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen