Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes "Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 292/15

Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausarbeitung WD …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes "Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen" [#12067]
Datum
25. November 2015 13:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 292/15 Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingan…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
1. Dezember 2015 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Mail…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067]
Datum
1. Dezember 2015 10:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Mailadresse lautet <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067]
Datum
29. Dezember 2015 10:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes "Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen"" vom 25.11.2015 (#12067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067] Sehr geehrte Damen und Herren, meine In…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12067]
Datum
8. Januar 2016 18:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes "Einsatz verdeckter Ermittler – Grenzen ermittlungstaktischer Maßnahmen"" vom 25.11.2015 (#12067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls Sie lieber per Post kommunizieren möchten, hier meine Postanschrift (Arbeitsadresse): << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen