Ausarbeitung WD zu Nacktbaden

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes mit dem Aktenzeichen WF VII 178/05 ("Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück") sowie den Namen des Auftraggebers/der Auftraggeberin dieses Gutachtens.

Sofern eine Begründung erforderlich sein sollte, teile ich Ihnen diese hiermit vorsorglich schon einmal mit:
Im Rahmen einer journaistischen Recherche möchte ich der Frage nachgehen, ob eine mit Steuermitteln erstellte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes u.U. für private Zwecke in Auftrag gegeben wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
  • 13 Follower:innen

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausarbeitung WD zu Nacktbaden [#12601]
Datum
22. Januar 2016 22:36
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes mit dem Aktenzeichen WF VII 178/05 ("Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück") sowie den Namen des Auftraggebers/der Auftraggeberin dieses Gutachtens. Sofern eine Begründung erforderlich sein sollte, teile ich Ihnen diese hiermit vorsorglich schon einmal mit: Im Rahmen einer journaistischen Recherche möchte ich der Frage nachgehen, ob eine mit Steuermitteln erstellte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes u.U. für private Zwecke in Auftrag gegeben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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