Ausarbeitung WD3 - 242/11 "Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages "Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen" (AZ WD3 - 242/11).

Ergebnis der Anfrage

Das gewünschte Dokument wurde im Rahmen der allgemeinen Freigabe der Gutachten des wiss. Dienstes des Bundestages veröffentlicht. Es ist nun unter der folgenden URL zu finden:
https://sehrgutachten.de/bt/wd3/242-11-…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausarbeitung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausarbeitung WD3 - 242/11 "Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen" [#12689]
Datum
24. Januar 2016 15:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages "Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen" (AZ WD3 - 242/11).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 24.1.2016 bezüglich der Ausarbeitung WD3 - 24…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausarbeitung WD3 - 242/11 "Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen" [#12689]
Datum
31. Januar 2016 04:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 24.1.2016 bezüglich der Ausarbeitung WD3 - 242/11 zurück, da diese von Ihnen bereits im August 2015 freigegeben wurde (ZR 4-1334-IFG-384/2015). Bitte entschuldigen Sie die Doppelanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in