Ausarbeitungen WD 3 - 237/11 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich") und WD 3 - 309/12 (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 237/11)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu:

1. Ausarbeitung WD 3 - 237/11 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich");
2. Ausarbeitung WD 3 - 309/12 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich - Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 237/11").

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Bitte senden Sie mir Ihre Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meiner Anfrage.

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Ausarbeitungen der Wis…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausarbeitungen WD 3 - 237/11 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich") und WD 3 - 309/12 (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 237/11) [#12273]
Datum
28. Dezember 2015 14:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu: 1. Ausarbeitung WD 3 - 237/11 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich"); 2. Ausarbeitung WD 3 - 309/12 ("Fragen zur Regelungen des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich - Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 237/11"). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Bitte senden Sie mir Ihre Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meiner Anfrage. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort

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ZR 4-1334-IFG-742/2015; Ihr Schreiben vom 6.1.2016 [#12273] Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZR 4-1334-IFG-742/2015; Ihr Schreiben vom 6.1.2016 [#12273]
Datum
11. Januar 2016 18:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 6.1.2016, mit welchem Sie mir mitgeteilt haben, dass die meinerseits erbetenen Ausarbeitungen zusammen 98 Seiten umfassen und dass Sie mir für die Bereitstellung von Kopien der beiden Ausarbeitungen Auslagen von 0,10 Euro je Seite gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV), mithin insgesamt 9,80 Euro, in Rechnung stellen würden, möchte ich Sie auf die Entscheidung OVG 12 B 26.14 des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2015 hinweisen, wonach Teil B Nr. 1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV wegen des Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nichtig ist. Da die beiden erbetenen Ausarbeitungen in elektronischer Form als pdf-Datei bei Ihnen vorliegen werden, erbitte ich deren Zusendung per E-Mail an folgende Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>