Ausbau B3, Karben-Kloppenheim - Bad Vilbel-Massenheim

Anfrage an: Hessen Mobil

laut PRINS wurde die Dringlichkeit als "weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (eingegangen am 12. September 2022) haben die Städte Bad Vilbel und Karben im März 2021 eine Planungsvereinbarung getroffen, um die Planung voranzutreiben. Das Bundesministerium hat weiterhin mitgeteilt, dass das Vergabeverfahren für den Projektsteuerer vorbereitet werde (Stand September 2022) und dass die Vergabe "voraussichtlich erst Anfang 2023" würde erfolgen können.

Ist denn mittlerweile die Projektsteuerung in Auftrag gegeben worden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Ute Gräber-Seißinger
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut PRINS wurde die Dringlichkei…
An Hessen Mobil Details
Von
Ute Gräber-Seißinger
Betreff
Ausbau B3, Karben-Kloppenheim - Bad Vilbel-Massenheim [#291601]
Datum
3. November 2023 11:19
An
Hessen Mobil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut PRINS wurde die Dringlichkeit als "weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (eingegangen am 12. September 2022) haben die Städte Bad Vilbel und Karben im März 2021 eine Planungsvereinbarung getroffen, um die Planung voranzutreiben. Das Bundesministerium hat weiterhin mitgeteilt, dass das Vergabeverfahren für den Projektsteuerer vorbereitet werde (Stand September 2022) und dass die Vergabe "voraussichtlich erst Anfang 2023" würde erfolgen können. Ist denn mittlerweile die Projektsteuerung in Auftrag gegeben worden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Gräber-Seißinger Anfragenr: 291601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291601/ Postanschrift Ute Gräber-Seißinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Gräber-Seißinger

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessen Mobil
Hessen Mobil: Ihre Anfrage 2023-11289: B 3 Ausbau Karben-Kloppenheim - Bad Vilbel-Massenheim - Sachstand Planung …
Von
Hessen Mobil
Betreff
Hessen Mobil: Ihre Anfrage 2023-11289: B 3 Ausbau Karben-Kloppenheim - Bad Vilbel-Massenheim - Sachstand Planung
Datum
6. November 2023 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gräber-Seißinger, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Planung zum 4-streifigen Ausbau der B3 zwischen Bad Vilbel und Karben. Ihnen ist ja bereits bekannt, dass sich die Städte Bad Vilbel und Karben mit dem Land Hessen verständigt haben, die Planung und Baurechtschaffung für das Vorhaben in einer Kooperation durchzuführen. Dies beinhaltet auch die Öffentlichkeitsarbeit. Die Federführung obliegt dabei jedoch der Stadt Karben. Wir müssen uns daher an diese Regularien halten und Sie an die Stadt Karben verweisen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Stadtverwaltung in Karben zu wenden. Mit freundlichen Grüßen