Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273957]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273957/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Aktuell we…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen (#273957)
Datum
20. April 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
162 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Aktuell werden im Rhein-Hunsrück-Kreis 518 Haltestellen angedient. Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen (Gemeinden und Städte). Der Stand der Barrierefreiheit wird derzeit in einem Haltestellenkataster beim Verkehrsverbund Rhein-Mosel für den gesamten Verbundraum erstellt. Die hinterlegten Attribute zur Barrierefreiheit sollen dann bei der Fahrplanauskunft für den Kunden sichtbar werden. Zu Frage 2: Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen (Städte und Ortsgemeinden). Von dort werden demnach auch Förderanträge gestellt. Zu Frage 3: Der NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises wurde zuletzt am 11.07.2016 fortgeschrieben und an die Vorgaben des § 8 Abs. 3 PBefG angepasst. Hierbei wurden folgende Handlungsfelder bei der Aufstellung berücksichtigt: - Infrastruktur/Haltestellen - Fahrzeuge/Fahrzeugausstattung - Information/Kommunikation - Betrieb/Dienstleistung Von der Möglichkeit Ausnahmen von der Frist im Nahverkehrsplan zu benennen (§ 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG) wurde kein Gebrauch gemacht. Nachfolgend die Formulierungen zur zeitlichen Umsetzung der Barrierefreiheit im NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Finanzierungsvorbehaltes: Der Rhein-Hunsrück-Kreis verfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV die Entwicklung und Gestaltung eines für Mobilitätseingeschränkte vollständig "barrierefrei" nutzbaren ÖPNV. Eine Barrierefreiheit für möglichst alle Benutzergruppen im konsequenten Verständnis des BGG und des PBefG mit dem Anspruch einer flächendeckenden Gewährleistung im Kreisgebiet ist nur langfristig und mit sehr hohem Investitionsaufwand zu erreichen. Vor dem Hintergrund bereits erfolgter oder eingeleiteter lokaler Schwerpunktsetzungen wird für den Geltungszeitraum des vorliegenden Nahverkehrsplans das Ziel der Schaffung eines "weitgehend barrierefreien ÖPNV" im Kreisgebiet im Kontext mit der oben formulierten langfristigen Zielsetzung definiert. Aus Gründen der genannten finanziellen Unwägbarkeiten sind die im Nahverkehrsplan aufgestellten und regelmäßig zu erfüllenden Anforderungen an einen grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt geknüpft. Den Nahverkehrsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises finden Sie hier<https://www.kreis-sim.de/output/download.php?fid=2554.524.1.>. Die Anpassung des Nahverkehrsplanes des Rhein-Hunsrück-Kreises wird frühestens nach Einführung des Landesnahverkehrsplanes erfolgen, wie es das ab dem 03.02.2021 geltende NVG vorsieht. Zu Frage 4: Ansprechpartner hierfür sind die Kommunen. Zu Frage 5: Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Sozialverband VDK mit den Kreisverbänden Simmern und St. Goar zur Regionalkonferenz I, die am 11.11.2015 stattfand, und zur Regionalkonferenz II, die am 27.01.2016 stattfand, eingeladen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens, das in der Zeit vom 21.04 - 03.06.2016 stattfand, wurden beide Verbände angehört. Eingaben der Verbände zum NVP gab es nicht. Bei Um- und Ausbaumaßnahmen werden nach unseren Informationen von den Kommunen auch regelmäßig Landesförderungen nach dem LVFG Kom / LFAG beantragt. Eigene Mittel stehen dem Rhein-Hunsrück-Kreis hier nicht zur Verfügung, die Mittel werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz bewirtschaftet. Den Förderanträgen ist eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten beizulegen. Zu Frage 6 und 7: Ansprechpartner hierfür sind die Kommunen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Aktuell we…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen (#273957)
Datum
20. April 2023 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
162 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Aktuell werden im Rhein-Hunsrück-Kreis 518 Haltestellen angedient. Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen (Gemeinden und Städte). Der Stand der Barrierefreiheit wird derzeit in einem Haltestellenkataster beim Verkehrsverbund Rhein-Mosel für den gesamten Verbundraum erstellt. Die hinterlegten Attribute zur Barrierefreiheit sollen dann bei der Fahrplanauskunft für den Kunden sichtbar werden. Zu Frage 2: Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen (Städte und Ortsgemeinden). Von dort werden demnach auch Förderanträge gestellt. Zu Frage 3: Der NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises wurde zuletzt am 11.07.2016 fortgeschrieben und an die Vorgaben des § 8 Abs. 3 PBefG angepasst. Hierbei wurden folgende Handlungsfelder bei der Aufstellung berücksichtigt: - Infrastruktur/Haltestellen - Fahrzeuge/Fahrzeugausstattung - Information/Kommunikation - Betrieb/Dienstleistung Von der Möglichkeit Ausnahmen von der Frist im Nahverkehrsplan zu benennen (§ 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG) wurde kein Gebrauch gemacht. Nachfolgend die Formulierungen zur zeitlichen Umsetzung der Barrierefreiheit im NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Finanzierungsvorbehaltes: Der Rhein-Hunsrück-Kreis verfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV die Entwicklung und Gestaltung eines für Mobilitätseingeschränkte vollständig "barrierefrei" nutzbaren ÖPNV. Eine Barrierefreiheit für möglichst alle Benutzergruppen im konsequenten Verständnis des BGG und des PBefG mit dem Anspruch einer flächendeckenden Gewährleistung im Kreisgebiet ist nur langfristig und mit sehr hohem Investitionsaufwand zu erreichen. Vor dem Hintergrund bereits erfolgter oder eingeleiteter lokaler Schwerpunktsetzungen wird für den Geltungszeitraum des vorliegenden Nahverkehrsplans das Ziel der Schaffung eines "weitgehend barrierefreien ÖPNV" im Kreisgebiet im Kontext mit der oben formulierten langfristigen Zielsetzung definiert. Aus Gründen der genannten finanziellen Unwägbarkeiten sind die im Nahverkehrsplan aufgestellten und regelmäßig zu erfüllenden Anforderungen an einen grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt geknüpft. Den Nahverkehrsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises finden Sie hier<https://www.kreis-sim.de/output/download.php?fid=2554.524.1.>. Die Anpassung des Nahverkehrsplanes des Rhein-Hunsrück-Kreises wird frühestens nach Einführung des Landesnahverkehrsplanes erfolgen, wie es das ab dem 03.02.2021 geltende NVG vorsieht. Zu Frage 4: Ansprechpartner hierfür sind die Kommunen. Zu Frage 5: Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Sozialverband VDK mit den Kreisverbänden Simmern und St. Goar zur Regionalkonferenz I, die am 11.11.2015 stattfand, und zur Regionalkonferenz II, die am 27.01.2016 stattfand, eingeladen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens, das in der Zeit vom 21.04 - 03.06.2016 stattfand, wurden beide Verbände angehört. Eingaben der Verbände zum NVP gab es nicht. Bei Um- und Ausbaumaßnahmen werden nach unseren Informationen von den Kommunen auch regelmäßig Landesförderungen nach dem LVFG Kom / LFAG beantragt. Eigene Mittel stehen dem Rhein-Hunsrück-Kreis hier nicht zur Verfügung, die Mittel werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz bewirtschaftet. Den Förderanträgen ist eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten beizulegen. Zu Frage 6 und 7: Ansprechpartner hierfür sind die Kommunen. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 24.03.2023 baten Sie um Beantwortung der von Ihnen geste…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen
Datum
1. Juni 2023 09:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 24.03.2023 baten Sie um Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen bzgl. barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen. Zusammen mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis haben wir Ihre Fragen beantwortet: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Aktuell werden im Rhein-Hunsrück-Kreis 518 Haltestellen angedient. Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen (Gemeinden und Städte). Der Stand der Barrierefreiheit wird derzeit in einem Haltestellenkataster beim Verkehrsverbund Rhein-Mosel für den gesamten Verbundraum erstellt. Die hinterlegten Attribute zur Barrierefreiheit sollen dann bei der Fahrplanauskunft für den Kunden sichtbar werden. Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Baulastträger der Haltestellen im ÖPNV sind die Kommunen ( Städte und Ortsgemeinden). Von dort werden demnach auch Förderanträge gestellt. Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? angepasst oder neuaufgestellt? Der NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises wurde zuletzt am 11.07.2016 fortgeschrieben und an die Vorgaben des § 8 Abs. 3 PBefG angepasst. 3 PBefG angepasst. Hierbei wurden folgende Handlungsfelder bei der Aufstellung berücksichtigt: - Infrastruktur/Haltestellen - Fahrzeuge/Fahrzeugausstattung - Information/Kommunikation - Betrieb/Dienstleistung Von der Möglichkeit Ausnahmen von der Frist im Nahverkehrsplan zu benennen (§ 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG wurde kein Gebrauch gemacht. Nachfolgend die Formulierungen zur zeitlichen Umsetzung der Barrierefreiheit im NVP des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Finanzierungsvorbehaltes: Der Rhein-Hunsrück-Kreis verfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV die Entwicklung und Gestaltung eines für Mobilitätseingeschränkte vollständig "barrierefrei" nutzbaren ÖPNV. Eine Barrierefreiheit für möglichst alle Benutzergruppen im konsequenten Verständnis des BGG und des PBefG mit dem Anspruch einer flächendeckenden Gewährleistung im Kreisgebiet ist nur langfristig und mit sehr hohem Investitionsaufwand zu erreichen. Vor dem Hintergrund bereits erfolgter oder eingeleiteter lokaler Schwerpunktsetzungen wird für den Geltungszeitraum des vorliegenden Nahverkehrsplans das Ziel der Schaffung eines "weitgehend barrierefreien ÖPNV" im Kreisgebiet im Kontext mit der oben formulierten langfristigen Zielsetzung definiert. Aus Gründen der genannten finanziellen Unwägbarkeiten sind die im Nahverkehrsplan aufgestellten und regelmäßig zu erfüllenden Anforderungen an einen grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt geknüpft. Den Nahverkehrsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises finden Sie hier. Die Anpassung des Nahverkehrsplanes des Rhein-Hunsrück-Kreises wird frühestens nach Einführung des Landesnahverkehrsplanes erfolgen, wie es das ab dem 03.02.2021 geltende NVG vorsieht. Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Ja, da teilweise Ortsbedingt, weil die Räumlichkeiten vor Ort nicht immer anpassbar sind und daher der barrierefreie Ausbau nicht durchgeführt werden kann. Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter/innen behinderter Menschen mit einbezogen? Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Sozialverband VDK mit den Kreisverbänden Simmern und St. Goar zur Regionalkonferenz I, die am 11.11.2015 stattfand, und zur Regionalkonferenz II, die am 27.01.2016 stattfand, eingeladen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens, das in der Zeit vom 21.04 - 03.06.2016 stattfand, wurden beide Verbände angehört. Eingaben der Verbände zum NVP gab es nicht. Bei Um- und Ausbaumaßnahmen werden nach unseren Informationen von den Kommunen auch regelmäßig Landesförderungen nach dem LVFG Kom / LFAG beantragt. Eigene Mittel stehen dem Rhein-Hunsrück-Kreis hier nicht zur Verfügung, die Mittel werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz bewirtschaftet. Den Förderanträgen ist eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten beizulegen. Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Hier handeln wir lediglich auf entsprechende Eingaben der Kommunen (Ortsgemeinden und Städten). Sie können selbstständig handeln und über die vorhandenen oder benötigten Bushaltestellen frei entscheiden. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Derzeit liegt eine zeitliche Zielsetzung hierzu nicht vor. Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen, können Sie sich jederzeit melden. Mit freundlichen Grüßen