Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273968]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273968/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau barrierefreier Bushaltestellen“ vom 24.03.2023 (#273968) wu…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273968]
Datum
30. Juni 2023 13:14
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau barrierefreier Bushaltestellen“ vom 24.03.2023 (#273968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Koblenz
Ihre Eingabe an Herrn Oberbürgermeister vom 03.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Ihre Eingabe an Herrn Oberbürgermeister vom 03.07.2023
Datum
3. Juli 2023 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Eingabe vom 03.07.2023. Nach der abschließenden Prüfung Ihrer Eingabe erhalten Sie - möglichst zeitnah - eine ausführliche Antwort. Da wir uns um eine zufriedenstellende Aussage bemühen, bitten wir um Ihr Verständnis, sollten Sie einmal etwas länger auf unser Schreiben warten müssen. Vielen Dank! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit antworten wir Ihnen zu Ihrer o.g. Anfrage wie folgt: Vorab möc…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Ihre Anfrage "Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273968]"
Datum
20. Juli 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit antworten wir Ihnen zu Ihrer o.g. Anfrage wie folgt: Vorab möchten wir herzlich um Nachsicht für die verspätete Antwort bitten, die uns im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets entgangen ist. Die wesentlichen Kennzahlen zu seinen Fragen sind auf unserer Homepage unter dem Link https://www.koveb.de/barrierefreiheit/barrierefreie-haltestellen/ zusammengefasst. Dieser Bereich wird kontinuierlich aktualisiert und wird seit einigen Wochen als eigenständiger Menüpunkt gelistet, damit er schneller auffindbar ist. Falls dennoch Fragen offen bleiben, die die Seite nicht beantwortet, stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Reaktion auf meine Frage und den sehr hilfreichen Link. Mich wü…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage "Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273968]" [#273968]
Datum
21. Juli 2023 09:16
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Reaktion auf meine Frage und den sehr hilfreichen Link. Mich würde noch interessieren, nach welchen Kriterien über die Reihenfolge der auszubauenden Bushaltestellen entschieden wird, gibt es dazu Vorgaben? Es wäre ja nicht unwichtig, dass beispielsweise in jedem Stadtteil zumindest bei einer Haltestelle schon kurzfristig vollständige Barrierefreiheit erreicht wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273968/

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Stadtverwaltung Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Herr Koc hat mich gebeten, Ihre Anfrage …
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: Ihre Anfrage "Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273968]" [#273968]
Datum
14. August 2023 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Herr Koc hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Die Reihenfolge der auszubauenden Haltestellen ergibt sich aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Koblenz. Hier werden die Haltestellen in Koblenz in verschiedene Kategorien eingeteilt – insbesondere Fahrgastzahlen, Angebotsdichte und Lage der Haltestelle (in Bezug auf Zentralität/Nähe zu ÖPNV-relevanten Zielen) spielen dabei eine Rolle. Den Nahverkehrsplan finden Sie auf der Webseite der Stadt Koblenz unter folgendem Link: https://www.koblenz.de/umwelt-und-planung/mobilitaet/nahverkehrsplan/ (siehe z.B. S. 79 und S. 129). Ein Blick auf unsere Baumaßnahmen des vergangenen Jahres sowie dieses Jahres zeigt, dass bereits in mindestens 10 Stadtteilen Haltestellen ausgebaut wurden – damit erreichen wir schon eine gute Verteilung über die Stadtteile hinweg und freuen uns, wenn der Ausbau weiter fortschreitet. Freundliche Grüße