Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273969]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273969/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend die Antwort auf die Anfrage vom 24. März 2023. Wie viele Bushalteste…
Von
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273969]
Datum
25. April 2023 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend die Antwort auf die Anfrage vom 24. März 2023. Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Derzeit werden 93 Bushaltestellen regelmäßig vom Linienverkehr bedient. Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Derzeit sind 25 Bushaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus besteht an weiteren neun Haltestellen mindestens ein barrierefrei ausgebauter Haltepunkt. Nicht an jeder existiert zwar eine Sitzgelegenheit, jedoch ist sowohl ein taktiles Leitsystem als auch die Bordsteinerhöhung in Form des Kasseler Bords vorhanden. Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Ja, der Landesbetrieb Mobilität fördert den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Der aktuelle gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind keine expliziten Ausnahmen genannt. Diese ergeben sich jedoch teilweise aus dem baulichen Umfeld. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird versucht die Anzahl der Ausnahmen möglichst gering zu halten. Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus gestaltet sich häufig schwierig, da besonders Grundstückzufahrten den gewünschten Ausbau erschweren. Des Weiteren ist die dynamische Entwicklung der Preise im Baugewerbe ein Problem, da Angebote von Baufirmen oft deutlich über dem liegen, was im Förderantrag angegeben wurde. Die Entwicklung der Preise lässt sich leider äußerst schwierig einschätzen. Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Die Verwaltung informiert regelmäßig den Beirat für ältere Menschen sowie den Beirat für Menschen mit Behinderung über den Ausbau der Haltestellen und nimmt auch Hinweise und Anregungen aus den Beiräten mit, um sie in die Maßnahmen einfließen zu lassen. Der Behindertenbeauftragte wird bei jeder Planung zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen involviert. Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Priorisiert wird zunächst umfeldbezogen. So wurden beispielsweise Haltestellen, die Krankenhäuser bedienen mit vordringlichem Bedarf gesehen. Darüber hinaus werden Haltestellen, die in Straßen liegen, die ohnehin vollausgebaut werden, in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Die Stadt Landau wird, sobald dies möglich ist, alle Stadtteile mit mindestens einer barrierefreien Haltestelle ausstatten. Wann genau dies der Fall sein wird, lässt sich derzeit nicht genau sagen. Die Planungen hierfür liegen im Entwurf allerdings bereits teilweise vor. Mit freundlichen Grüßen