Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273944]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273944/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freund…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. März 2023 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Wie viele Bu…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
3. April 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Es gibt rund 300 Bushaltepunkte (größtenteils mit Haltestellen in beide Fahrtrichtungen) im Landkreis Bad Dürkheim. Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Zum derzeitigen Stand sind 9 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Für 19 weitere wurden von den zuständigen Kommunen Förderanträge beim Land gestellt. Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Ja, die zuständigen Kommunen setzten Fördergelder ein. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift des Landes RLP "Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)" Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Es wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau definiert. Diese sind in Anhang 7.2 des NVP 2019 mit Begründung aufgelistet. Der Nahverkehrsplan ist bis zu seiner Fortschreibung gültig. https://www.kreis-bad-duerkheim.de/buergerservice-1/leistungen/RLP:entry:104669:ANLR-VLR/nahverkehrsplan/ Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Es sind keine Schwierigkeiten bekannt. Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Vor jedem geförderten Ausbau sind Behindertenbeauftragte in die Maßnahme einzubeziehen als Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung. Dies ist bei den bisher nach der VV "Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)" geförderten Maßnahmen stets geschehen. Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hat für den erforderlichen barrierefreien Ausbau der Haltestellen eine verbundweit einheitliche Systematik zur Kategorisierung und Priorisierung von Haltestellen erstellt. Im Rahmen der Bearbeitung der Fortschreibung des NVP DÜW 2019 erfolgte durch den VRN eine vollständige Bestandsaufnahme der Haltestellenausstattung im Landkreis Bad Dürkheim. Auf Grundlage der Haltestellenkategorisierung im Hinblick auf den Handlungsbedarf erfolgte im Nahverkehrsplan die Haltestellenpriorisierung, welche den zeitlichen Rahmen für den angestrebten barrierefreien Ausbau festlegt. Es erfolgte eine Kategorisierung der Haltestellen unter Ansatz der VRN-Parameter: - Nachfrage (Ein- und Aussteiger), - Lage der Haltestelle im Ort, - Netzhierarchie, - Umsteigemöglichkeiten und - relevante Einrichtungen. Nach Bewertung der Haltestellen unter den gegebenen Parametern lassen sich die Haltestellen in vier Kategorien einstufen: - Kategorie A: Ausbau zwingend erforderlich - Kategorie B: Ausbau notwendig - Kategorie C: Ausbau nachrangig - Kategorie D: kein Ausbau Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen sowie für deren Betrieb und Unterhaltung sind in der Regel die Kommunen als Straßenbaulastträger der Gehwege zuständig. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Der Kreis verfolgt das langfristig angelegte Ziel der Schaffung eines "vollständig barrierefreien ÖPNV". Mit freundlichen Grüßen