Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273974]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273974/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage „Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273974]“ ist bei un…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273974]
Datum
6. April 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage „Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273974]“ ist bei uns eingegangen und wird von uns geprüft. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Trier
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz zur Barri…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273974]
Datum
20. April 2023 11:29
Status
image001.png
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz zur Barrierefreiheit der Haltestellen im Stadtgebiet Trier gestellt. Die meisten der angefragten Informationen sind in der Teilfortschreibung 2021 des Nahverkehrsplans (NVP) Trier enthalten und somit öffentlich zugänglich. Sie finden diese im Downloadbereich der Stadtseite Trier unter: https://www.trier.de/umwelt-verkehr/oeffentlicher-verkehr/nahverkehrsplan/ Alle aktuellen Haltestellenpositionen der Stadt Trier sind auch im Geoportal der Stadt Trier zu finden. Zusätzlich wird auch immer die Liste der barrierefreien Bushaltestellen aktualisiert und auf der Stadtseite zur Verfügung gestellt. Unter dem Link kann man im Downloadbereich die Liste der barrierefreien Bushaltestellen in Trier herunterladen (Stand 12/22) https://www.trier.de/umwelt-verkehr/oeffentlicher-verkehr/busverkehr/stadtbusse/ Auf dieser Seite erhält man auch den direkten Zugriff auf das Geoportal der Stadt Trier. Die VRT hat zudem ein Haltestellenkataster im Jahr 2021 erstellen lassen. Dort wurden alle Haltestellen der Stadt Trier und der Landkreise erfasst. Die Veröffentlichung soll dieses Jahr erfolgen. Die Anzahl der Haltestellen, welche in unserer Kommune regelmäßig bedient werden, können Sie auch der Teilfortschreibung des NVP Trier https://www.trier.de/File/nahverkehrsplan-teilfortschreibung-2021.pdf entnehmen. Anzahl Haltestellen die (Stand 03/2023) barrierefrei ausgebaut sind: Insgesamt 554 städtische Haltestellenpositionen 48 regionale Haltestellenpositionen davon barrierefrei 112 städtische Haltestellenpositionen 0 regionale Haltestellenpositionen Von den 112 barrierefreien städtischen Haltestellenpositionen sind 38 nach neuem Standard und 74 nach altem Standard barrierefrei ausgebaut worden. In Prozenten ausgedrückt gelten 80% der städtischen Bushaltestellenpositionen also nicht barrierefrei. Für den Einsatz von Fördergeldern siehe Teilfortschreibung des NVP Stadt Trier u.a. Seite 46: „Ein Teil der Kosten kann nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFGKom) und dem Landesfinanz[1]ausgleichgesetz (LFAG) gefördert werden“ Hier wurden auch die Ausnahmen beim barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert. Siehe Teilfortschreibung des NVP Stadt Trier (siehe u.a. S. 35 ff., Anlage 3). „Die Zuordnung der Haltestellenpositonen zu den einzelnen Priorisierungsstufen ist nicht als starre Vorgabe zu verstehen, sondern kann aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen im Lauf der Geltungsdauer dieses NVPs angepasst werden.“ Größere Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sind nicht bekannt. Schwierigkeiten beim Ausbau könnten dann entstehen, wenn gewisse Rahmenbedingungen wie z.B. zu geringe Flächen, schwierige Topographie etc. gegeben sind. Diesbezüglich möchten wir hier auch auf die Teilfortschreibung des NVP Trier verweisen und auf die Ausnahmeregelungen, aus welchen Gründen bestimmte Haltestellen nicht vollständig barrierefrei ausgebaut werden können. Die Einbeziehung von Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen kann ebenfalls der Teilfortschreibung NVP Trier entnommen werden, ebenso wie die Vorgehensweise beim weiteren Ausbau. Gemäß Teilfortschreibung NVP Trier (S. 35 ff.) wurden Stadtteile die noch keine barrierefreie Bushaltestelle besitzen in die Priorität 1 eingestuft. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen