Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273946]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273946/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.s. Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. …
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
WG: [KV-BKS-WIL#2023032408000302] Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273946]
Datum
28. März 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
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1,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.s. Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich noch um etwas Geduld und möchte mitteilen, dass wir Ihnen voraussichtlich Ende der 15. KW abschließende Antworten auf Ihre Fragestellungen geben können. Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in u.s. Mail widersprechen, bitte ich um Zustimmung, dass wir uns hinsichtlich der Beantwortung mit dem Verkehrsverbund Region Trier (VRT) austauschen dürfen, da der VRT im Nahverkehr verschiedene Aufgaben, auch hinsichtlich Haltestellen und Fahrtenplanung für den Landkreis übernimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Selbstverständlich dürfen Sie gerne mit dem VRT i…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [KV-BKS-WIL#2023032408000302] Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273946]
Datum
28. März 2023 16:24
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Selbstverständlich dürfen Sie gerne mit dem VRT in Kontakt treten und meine Daten gerne weitergeben. Wir sind gespannt auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273946/

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre oben genannte Anfrage nach dem Landestransparenzge…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen / Ihre Anfrage per e-mail vom 27.03.2023
Datum
24. April 2023 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre oben genannte Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz und Ihren bisherigen Kontakt mit Herrn Schmitt vom Fachbereich Bildung und Kultur möchte ich Ihnen nachfolgend in Abstimmung mit dem Zweckverband VRT, der den ÖPNV auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit koordiniert, abschließend antworten: Ihre Fragen: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Antwort: Vorbemerkung: Der Landesnahverkehrsplan befindet sich derzeit in der Erarbeitung und wird gemäß § 11 Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz = NVG) die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen berücksichtigen. Gemäß § 12 NVG respektive § 13 NVG werden im lokalen bzw. regionalen Nahverkehrsplan die Ziele und Rahmenvorgaben aus dem Landesnahverkehrsplan für das jeweilige Gebiet sowie für ein- und ausbrechende Verkehre konkretisiert. Als Maßstab gilt dabei die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, des NVG und des Landesnahverkehrsplans. Der aktuelle Sachstand bzgl. der Erarbeitung des Landesnahverkehrsplanes ist hier https://www.landesnahverkehrsplan-rlp.de/index.html einsehbar, für Rückfragen hierzu können Sie sich aber auch an die zuständigen Stellen im Ministerium MKUEM wenden. In Bezug auf den Landesnahverkehrsplan ist Herr Paul (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) Ihr Ansprechpartner, bzgl. der barrierefreien Infrastruktur kann Ihnen Herr Heitzmann (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) Auskunft erteilen. Insgesamt bestehen im Verkehrsverbund Region Trier rund 2.770 Haltestellen, die meisten hiervon haben zwei Steige, d.h. insgesamt etwa 5.000 Haltestellensteige. Diese verteilen sich auf die Gebietskörperschaften des VRT wie folgt: Gebietskörperschaft im VRT Haltestellenanzahl (circa) Stadt Trier 310 Landkreis Trier-Saarburg 670 Landkreis Bernkastel-Wittlich 520 Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 870 Landkreis Vulkaneifel 400 VRT Gesamt 2.770 Zumindest an Schultagen ist mit wenigen Ausnahmen bei allen Haltestellen von einer regelmäßigen Bedienung dahingehend auszugehen, dass die Haltestelle zumindest mit einzelnen Fahrten bedient wird. Einzelne Haltestellen werden nur nach vorheriger Anforderung bedient, sind aber auch in diesem Fall i. d. R. in einen Fahrplan eingebunden. Mit der Neukonzeptionierung gem. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz-Nord entfallen in Einzelfällen auch Haltestellen, dies aber i. d. R. außerhalb der Ortschaften. Um zu beurteilen, wie viele Haltestellen den Kriterien der vollständigen Barrierefreiheit entsprechen, wird landesweit ein einheitliches Haltestellenkataster aufgebaut. Die Kriterien zur Einstufung der Haltestellen sollen landesweit einheitlich erarbeitet werden und finden dann ebenfalls in den lokalen Nahverkehrsplänen Anwendung. Ihre Frage: Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Antwort: Der jeweilige Straßenbaulastträger hat die Möglichkeit, „Zweckgebundene Finanzzuweisungen des Landes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu beantragen. Rückfragen zu dieser Fördermöglichkeit bitten wir an den LBM zu richten. Ihre Frage: Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Antwort: Es ist davon auszugehen, dass im Landesnahverkehrsplan konkrete Ausnahmetatbestände definiert werden, die dann auch in den lokalen bzw. im regionalen Nahverkehrsplan entsprechende Anwendung finden. Dies ist denkbar, bspw. außerhalb geschlossener Ortschaften, wo auch die Zuwegung nicht barrierefrei gestaltet werden kann, oder auch, wenn die Haltestelle nicht durch Busse, sondern aufgrund der Lage nur durch kleinere Fahrzeuge (RufBus bspw. mit PKW oder VAN) befahren werden kann. Ihre Frage: Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Antwort: Diese Frage kann nur durch den jeweiligen Straßenbaulastträger beantwortet werden, da wir nicht in den Ausbauprozess eingebunden sind. Ihre Frage: Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Antwort: Die Beteiligung der Vertretungen der behinderten Menschen obliegt den jeweiligen Maßnahmeträgern; dies sind i. d. R. die jeweiligen Straßenbaulastträger. Insofern können wir nicht sagen, ob die Behindertenvertretungen in allen Fällen eingebunden wurden. Ihre Frage: Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Antwort: Die Landkreise und der VRT beabsichtigen die Kriterien gem. dem Landesnahverkehrsplan auch in den lokalen bzw. im regionalen Nahverkehrsplan anzuwenden. Ihre Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Antwort: Bei ohnehin stattfindenden Straßenbaumaßnahmen sowie durch regelmäßige grundsätzliche Hinweise wird seitens VRT und des Landkreises stets auf die Beachtung der Barrierefreiheit hingewiesen. Nach unserem Kenntnisstand wird die Barrierefreiheit bei Bauprojekten auch umgesetzt. Die Landkreise und der VRT beabsichtigen darüber hinaus für die übrigen Haltestellen die Zeitpunkte gem. Landesnahverkehrsplan auch in den lokalen bzw. im regionalen Nahverkehrsplan festzuschreiben. Sollten sich für Sie weitere Fragen ergeben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen