Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.
Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:

Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?

Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?

Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?

Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?

Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?

Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?

Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderung…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273941]
Datum
24. März 2023 15:08
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen. Im Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten: Wie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)? Wurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt? Wurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden? Gab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten? Wurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273941/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage an die Kreisverwaltung wurde an mich weitergeleitet. Leider …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273941]
Datum
30. März 2023 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage an die Kreisverwaltung wurde an mich weitergeleitet. Leider können wir Ihnen keine zentrale Antwort zu dem aktuellen Stand der barrierefreien Bushaltestellen geben. In Rheinland-Pfalz sind die Baulastträger von Bushaltestellen im ÖPNV die Städte und Gemeinden bzw. bei Haltestellen außerorts der Landesbetrieb Mobilität. Eine von Ihnen gewünschte Auflistung liegt dem Kreis Ahrweiler daher leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Mir ist bekannt, dass die Landkreise nicht …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273941]
Datum
30. März 2023 17:13
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Mir ist bekannt, dass die Landkreise nicht in jedem Fall Baulastträger für den Ausbau konkreter Haltestellen sind. Allerdings sind sie nach § 5 Abs. 1 Nahverkehrsgesetz als Aufgabenträger für "die Planung, Gestaltung und Finanzierung" des öffentlichen Nahverkehrs zuständig. Als Aufgabenträger sind die Landkreise auch in der Verantwortung, den lokalen Nahverkehrsplan aufzustellen, in dem beispielsweise Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau einzelner Haltestellen definiert werden können. Daher ist die kommunale Perspektive für unsere Fragestellung durchaus bedeutend. Mein Eindruck ist darüber hinaus, dass viele kommunale Gebietskörperschaften diese Gestaltungsmöglichkeiten aktiv wahrnehmen und beispielsweise die Vorgehensweise, Spezifikationen und die Priorisierung des barrierefreien Ausbaus gestalten. Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie meine Fragen 2-7 beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273941/

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Mails vom 24.04. und vom 30.04., in denen Sie …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273941]
Datum
18. April 2023 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Mails vom 24.04. und vom 30.04., in denen Sie den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Kreis Ahrweiler ansprechen. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind die Kommunen Baulastträger der Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV. Baumaßnahmen an der Haltestelleninfrastruktur obliegen den Gemeinden. Bei Um- und Ausbaumaßnahmen werden nach unseren Informationen von dort auch regelmäßig Landesförderungen nach dem LVFG Kom / LFAG beantragt. Eigene Mittel stellt der Landkreis Ahrweiler hier nicht zur Verfügung. Den Förderanträgen, die vom Landesbetrieb Mobilität bearbeitet werden, ist unter anderem eine Stellungnahme unseres Teilhabe- und Psychiatriekoordinators beizulegen. Den Nahverkehrsplan des Kreises Ahrweiler finden Sie unter: https://kreis-ahrweiler.de/wp-content/uploads/2021/02/nahverkehrsplan.pdf Aussagen zur Barrierefreiheit finden sich unter Kapitel 3 (Seite 31 ff). Mit freundlichen Grüßen