Ausbau Berliner Ring A10 (3-spurig beidseits) zw. Autobahnkreuz Havelland und Autobahnkreuz Werder

Alle Unterlagen, die sich mit der Entscheidungsfindung, den weiteren Planungen und eventuell bereit gefallenen Entscheidungen zum Ausbau dieses Autobahnteilstücks befassen, insbesondere zum Lärmschutz im Bereich der Havelbrücke inklusive interner Vermerke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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Matthias Hess
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, die sich mit der Ent…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Matthias Hess
Betreff
Ausbau Berliner Ring A10 (3-spurig beidseits) zw. Autobahnkreuz Havelland und Autobahnkreuz Werder [#277423]
Datum
27. April 2023 07:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die sich mit der Entscheidungsfindung, den weiteren Planungen und eventuell bereit gefallenen Entscheidungen zum Ausbau dieses Autobahnteilstücks befassen, insbesondere zum Lärmschutz im Bereich der Havelbrücke inklusive interner Vermerke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Hess Anfragenr: 277423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277423/ Postanschrift Matthias Hess << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Hess

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Matthias Hess
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau Berliner Ring A10 (3-spurig beidseits) zw. Autobahnkreuz Ha…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Matthias Hess
Betreff
AW: Ausbau Berliner Ring A10 (3-spurig beidseits) zw. Autobahnkreuz Havelland und Autobahnkreuz Werder [#277423]
Datum
31. Mai 2023 13:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau Berliner Ring A10 (3-spurig beidseits) zw. Autobahnkreuz Havelland und Autobahnkreuz Werder“ vom 27.04.2023 (#277423) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hess