Ausbau der Erzeugung alternativer Energie

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ihr Haus hat sich, meines Wissens nach, dem Ausbau der erneuerbaren Energien verschrieben. (Landes- und Bundesebene)
Inwiefern haben sie sich dem Thema der Beschränkung des Ausbaus gewidmet? Wurden alle Beschränkungen aufgehoben:
• Beschränkung der Gesamtkapazität der Solarenergie
• Ausschreibungen beim Aufbau neuer Windkrafträder zu Verlangsamung des Aufbauprozesses
• Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Häusern
• Beschwerdemöglichkeiten der Umweltämter und Denkmalämter

Es geht um die nationale Sicherheit, individuelle Lobbyinteressen müssen zurückstehen.

Falls Sie sich diesem vernünftigen Vorschlag, der weit mehr ist als eine individuelle Ansicht, verweigern, wäre ich an einer Erklärung interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau der Erzeugung alternativer Energie [#258535]
Datum
6. September 2022 11:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Haus hat sich, meines Wissens nach, dem Ausbau der erneuerbaren Energien verschrieben. (Landes- und Bundesebene) Inwiefern haben sie sich dem Thema der Beschränkung des Ausbaus gewidmet? Wurden alle Beschränkungen aufgehoben: • Beschränkung der Gesamtkapazität der Solarenergie • Ausschreibungen beim Aufbau neuer Windkrafträder zu Verlangsamung des Aufbauprozesses • Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Häusern • Beschwerdemöglichkeiten der Umweltämter und Denkmalämter Es geht um die nationale Sicherheit, individuelle Lobbyinteressen müssen zurückstehen. Falls Sie sich diesem vernünftigen Vorschlag, der weit mehr ist als eine individuelle Ansicht, verweigern, wäre ich an einer Erklärung interessiert. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir begrüßen Ihre Initiative zur aktiven…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ausbau der Erzeugung alternativer Energie
Datum
12. September 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir begrüßen Ihre Initiative zur aktiven Teilnahme an der Energiewende sehr. Zur Erreichung unserer ambitionierten Ziele wie der Energieunabhängigkeit und der Dekarbonisierung aller Sektoren, ist auch privates Engagement von enormer Wichtigkeit! Wir arbeiten kontinuierlich an der Erstellung und Weiterentwicklung von Konzepten, besonders auch im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes und dies unter Einbindung aller Akteure. Hier gibt es noch viel zu tun; Sie sprechen mit dem Abbau von Hemmnissen für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien auch einen sehr wichtigen Punkt an! Ideen und Innovationen sind gefragt. Es war nie wichtiger technologieoffen und mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung in eine klimaneutrale Zukunft zu blicken. Gerade auch der Gebäudesektor ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung unserer Ziele (Dekarbonisierung und Unabhängigkeit). Hier gilt es das vorhandene Potential besser zu nutzen (u.a. Solardachpflicht). Die noch ausbaufähige Förderung von Photovoltaik und anderen Elementen (Batteriespeicher, Wallbox, Windenergie, Wärmepumpen etc.) aber auch die notwendige Wirtschaftlichkeit (bspw. Vergütungsmodelle bei Einspeisung in das Netz) und der Abbau bürokratischer (u.a. Besteuerung und Mieterstrommodelle) wie technischer (70% Drosselung, Abstandsregeln u.ä.)Hürden, sowie die Bereitstellung von günstigen Finanzierungsinstrumenten (KfW Förderung, Kredite, …) sind sehr wichtige Aspekte! Es gibt hier noch zahlreiche Lücken zu schließen! Leider ist es nicht möglich sämtliche Fehlentwicklungen und Verzögerungen der letzten Jahre kurzfristig zu korrigieren. Die Erneuerbaren Energien werden jedoch zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse stehen und damit im Zuge der Güterabwägung als vorrangig betrachtet werden. Hier sehen wir einen Ansatzpunkt für zahlreiche weitere Verbesserungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien! Auf dem Prüfstand stehen aktuell sämtliche Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern oder den ambitionierten Deutschen Klimaschutzzielen entgegen stehen. Dies muss einen gewissen Vorrang vor anderen Interessen genießen. Erste Fortschritte in verscheidenen Bereichen konnten wir bereits erzielen. „Nutzen statt Abregeln“ (bspw. 70, 60 oder 50% Drosselung oder komplette Einspeiseverbote) ist eines unserer wesentlichen Ziele. Um dies zu erreichen, erarbeiten wir aktuell ein breiteres Maßnahmenpaket. Erste Verbesserungen bei der Drosselung haben wir bereits umgesetzt, weitere Schritte werden zeitnah folgen! https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres... https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/... „Bisher müssen Solaranlagen unter 25 Kilowatt entweder eine technische Einrichtung einbauen, die dem Netzbetreiber die Fernsteuerung der Einspeiseleistung erlaubt, oder die maximale Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Zur Erhöhung der aus Solaranlagen für das Netz gewonnenen Energie fällt dieses Erfordernis für Anlagen weg, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden. Eine darüber hinausgehende Abschaffung auch für Bestandsanlagen wird angestrebt.“ Wir gehen davon aus, dass wir weitere Maßnahmen bereits mit dem sog. Sommerpaket umsetzen können (bspw. Auf- und Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Speicherung von Stromspitzen). Die Windenergie an Land wird stärker ausgebaut. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Vide... Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit dem Natur- und Artenschutz vereint. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres... Der Ausbau der Photovoltaik ist aus unserer Sicht insgesamt auch auf dem richtigen Weg. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres... Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> auf dem Laufenden. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen