Ausbau des 5G-Netzes

Anfrage an: Amt Schrevenborn

- Informationen, wie und in welchem Zeitraum der Ausbau von 5G in Schrevenborn geplant ist.
- Informationen, welche Maßnahmen geplant sind, um die elektrosensitiven Bürger Schrevenborns vor den Auswirkungen der höheren Funkstrahlungsbelastung zu schützen, und auf welche Weise den elektrosensitiven Bürgern eine Teilhabe am öffentlichen Leben künftig ermöglicht werden soll.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    23. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, wie…
An Amt Schrevenborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau des 5G-Netzes [#189609]
Datum
23. Juni 2020 14:14
An
Amt Schrevenborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, wie und in welchem Zeitraum der Ausbau von 5G in Schrevenborn geplant ist. - Informationen, welche Maßnahmen geplant sind, um die elektrosensitiven Bürger Schrevenborns vor den Auswirkungen der höheren Funkstrahlungsbelastung zu schützen, und auf welche Weise den elektrosensitiven Bürgern eine Teilhabe am öffentlichen Leben künftig ermöglicht werden soll.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189609/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt Schrevenborn
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, in welchem Zeitraum der Ausbau von 5 G im Amt…
Von
Amt Schrevenborn
Betreff
AW: Ausbau des 5G-Netzes [#189609]
Datum
29. Juni 2020 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, in welchem Zeitraum der Ausbau von 5 G im Amt Schrevenborn geplant ist, da dieser Ausbau nicht in der Verantwortung der Amtsverwaltung liegt. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass bislang keine Maßnahmen geplant sind, um die elektrosensitiven Bürger*innen des Amtes Schrevenborn vor den Auswirkungen der höheren Funkstrahlenbelastung zu schützen. Ebenso kann ich Ihnen nicht beantworten, wie diesen Bürger*innen eine Teilhabe am öffentlichen Leben künftig ermöglicht werden soll. Ich empfehle Ihnen diesbezüglichen Fragen direkt an die Bunderegierung resp. An die Bundesnetzagentur zu richten, da der Ausbau von 5 G von dort betrieben wird. Mit freundlichen Grüßen