Sehr << Antragsteller:in >>
ich komme leider erst heute dazu, Ihnen auf Ihre Anfrage vom 23.7.2023 zu antworten.
Frage 1.) Wie ist der aktuelle Sachstand vom Ausbau?
Frage 2.) Ab wann ist mit einem Wirkbetrieb zu rechnen?
Der Projektführende Landesbetrieb und Information RP gibt an:
ð Region Landau 88 Standorte insgesamt, davon 88 in Betrieb - Wirkbetrieb seit 01.03.2021.
ð Region Kaiserslautern 85 Standorte insgesamt, davon 78 in Betrieb, 7 Standorte in der Planungsphase - Wirkbetrieb seit 01.04.2022.
ð Region Bad Kreuznach 65 Standorte insgesamt, davon 65 aufgebaut. Weitere 18 Standorte werden im Rahmen einer
Nacherrichtung derzeit errichtet. Starttermin Wirkbetrieb: nach Abschluss der laufenden
Nacherrichtungen - voraussichtlich Ende 2023.
ð Region Trier 137 Standorte insgesamt, davon 137 aufgebaut.
SAT-Test erfolgte KW 26 2023 - Nacharbeiten notwendig.
Starttermin Wirkbetrieb: nach Abschluss möglicher Nacherrichtungen - voraussichtlich Ende Q2 2024.
ð Region Koblenz 84 Standorte insgesamt, davon 63 aufgebaut. Starttermin Wirkbetrieb: nach Abschluss Aufbau und möglicher
Nacherrichtungen - derzeit nicht planbar wegen ausstehender Vorleistungen der kommunalen Standorteigentümer:
Status 24.07.2023: in der Region KO sind die Zulieferungen von 12 ET (Eigentümer) offen, davon 4 FEZen (Feuerwehreinsatzzentralen).
ð Region Montabaur 110 Standorte insgesamt, davon 58 aufgebaut. Starttermin Wirkbetrieb: nach Abschluss Aufbau und möglicher
Nacherrichtungen - derzeit nicht planbar wegen ausstehender Vorleistungen der kommunalen Standorteigentümer:
Status 24.07.2023: in der Region MT sind die Zulieferungen von 25 ET offen, davon 18 FEZen.
ð Region Rheinhessen 37 bereits aufgebaut und in Wirkbetrieb (Altnetz).
Neues Netz: 55 Standorte insgesamt. Alle FEZ der Region erhalten ebenfalls einen DAU (digitalen Alarmumsetzer)
und einen Touch-DAG (Steuerelement zur Auslösung von Alarmen).
Bestandsanalyse des aktuellen Netzes abgeschlossen. Ertüchtigungen durch die ET gestartet zwecks Technik-Upgrade
ð Region Ludwigshafen 48 Standorte funktechnisch geplant - fremdes aktives DigiA-Netz (Altnetz) vorhanden. Bestandsanalyse des aktuellen Netzes erfolgt ab August 23.
Frage 3.) Wie schaut die Ausleuchtung (Empfang) im ländlichen Bereich aus?
Im Rahmen der Netzplanung wird in bewohnten Bereichen eine Mindestempfangsleistung minus 74 dBm (außerhalb von Gebäude) vorausgesetzt.
Dementsprechend werden geeignete Standorte gesucht, welche den hier genannten Wert mindestens erreichen.
Frage 4.) Wie wird mit einem Leitstellen Ausfall umgegangen ?
Das digitale Alarmierungsnetz ist landesweit einheitlich gestaltet. Es untergliedert sich entlang der Rettungsdienstbereiche (Leitstellenregionen) als
regionale Teilnetze. Diese Teilnetze sind untereinander mehrfach verknüpft. Der Steuerpunkt der Teilnetze ist primär die zuständige 112-Leitstelle.
Auch bei Ausfall der Leitstelle sind mehrere Redundanzen nachgeschaltet, welche stets eine Alarmierung ermöglichen.
Frage 5.) Wie schaut das Kontingent der RIC's aus und nach welchen Vorgaben werden diese auf Kreis/Kommune aufgeteilt?
Das Landeskontingent der rheinland-pfälzischen RIC wird ausschließlich durch die ADD verwaltet und den Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie
Städte, Rettungsdienstbehörden) zugeteilt. Die Kreise und kreisfreien Städte verteilen entsprechende Kontingente an die nachgeordneten Bereiche
(VG, Werkfeuerwehren, THW, etc.). Die Rettungsdienstbehörden erhalten für den Rettungsdienst ein eigenes RIC -Kontingent von der ADD;
diese versorgen den Rettungsdienst in ihrem Zuständigkeitsbereich mit RIC. Hierbei ist auf eine klare Trennung zwischen z.B. SEG-Einheiten
und dem Rettungsdienst zu achten. Die zur Verfügung stehenden RIC sind sparsam zu verwenden.
Das Land hat zudem vorgegeben:
Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der modernen Endgeräte und der Netzinfrastruktur sollen folgende grundlegende Effekte erreicht werden:
· Vermeidung der unnötigen Belastung der Netzinfrastruktur durch:
o sparsame, adäquate Verwendung von RIC -Adressen,
o die Verwendung der Funktionalität Expressalarm.
· Vermeidung unnötigen Arbeitsaufwandes bei der:
o Programmierung der Endgeräte,
o Administration der Alarmierungseinrichtungen,
o Verwaltung (Aufgabenträger, Integrierte Leitstellen, ADD).
· Mögliche Vermeidung rechtlicher Verfahren gegen RIC - Verantwortliche:
o durch die Einhaltung der hier genannten Vorgaben gegen:
· die unerlaubte Weitergabe von Schlüsseln u./o. RIC,
· die unerlaubte Verwendung von Rettungsdienst -RIC auf Endgeräten des Brand - u. Katastrophenschutzes und umgekehrt (Datenschutz, Schutz von Patienten etc.),
· den unerlaubten Mischbetrieb der digitalen Alarmierung von Rettungsdienst und Brand - u. Katastrophenschutz auf einem Endgerät.
Bei Rückfragen bitte melden.
Mit freundlichen Grüßen