Ausbau E-Ladesäulen Herrenberg

Anfrage an: Stadt Herrenberg

Herrenberg hat im Rahmen des Masterplans Green Plan von Juli 2018 ein Konzept zum Ausbau von E-Ladesäulen in Herrenberg veröffentlicht und die Maßnahmen zur kurzfristigen Umsetzung vorgesehen.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft über die angesetzten Kosten, den aktuellen Stand der Planungen sowie den konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen.

Sollte es ein aktualisiertes Konzept geben lassen Sie mir dieses bitte ebenfalls zukommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herrenberg hat im…
An Stadt Herrenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau E-Ladesäulen Herrenberg [#196319]
Datum
30. August 2020 17:50
An
Stadt Herrenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herrenberg hat im Rahmen des Masterplans Green Plan von Juli 2018 ein Konzept zum Ausbau von E-Ladesäulen in Herrenberg veröffentlicht und die Maßnahmen zur kurzfristigen Umsetzung vorgesehen. Bitte erteilen Sie mir Auskunft über die angesetzten Kosten, den aktuellen Stand der Planungen sowie den konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen. Sollte es ein aktualisiertes Konzept geben lassen Sie mir dieses bitte ebenfalls zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Herrenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich dem Ausbau der E-Ladesäulen kann ich Ihnen …
Von
Stadt Herrenberg
Betreff
WG: Ausbau E-Ladesäulen Herrenberg [#196319]
Datum
1. September 2020 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich dem Ausbau der E-Ladesäulen kann ich Ihnen folgenden Planungsstand mitteilen: Die Stadtwerke Herrenberg erarbeiten derzeit ein Konzept für die Errichtung von E-Ladesäulen in Herrenberg. Es ist geplant im Jahr 2020 ein bis zwei Ladesäulen zu errichten. Derzeit werden die möglichen Standorte geprüft. Aufbauend auf diesen Erfahrungen planen die Stadtwerke Herrenberg in 2021 weitere Ladesäulen zu errichten. Basis dafür ist unter anderem der Green City Plan. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ansprechpartner bei den Stadtwerken ist Herr Weber (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen