Ausbau Mühlendamm

-Protokoll des Beschluss des Gemeinderates zum erstmaligen Ausbau der Straße Mühlendamm
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (sog. "Straßenausbaugebühren")
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Form des BauGB
-welche Vorraussetzungen musste in Neuenkirchen eine Straße zum Zeitpunkt des Ausbaus Mühlendamm erfüllen, um als "ausgebaut" zu gelten?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -P…
An Kommunalverwaltung Neuenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau Mühlendamm [#298626]
Datum
28. Januar 2024 22:30
An
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Protokoll des Beschluss des Gemeinderates zum erstmaligen Ausbau der Straße Mühlendamm -zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (sog. "Straßenausbaugebühren") -zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Form des BauGB -welche Vorraussetzungen musste in Neuenkirchen eine Straße zum Zeitpunkt des Ausbaus Mühlendamm erfüllen, um als "ausgebaut" zu gelten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298626/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Wir werden Ihnen d…
Von
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Betreff
AW: Ausbau Mühlendamm [#298626]
Datum
29. Januar 2024 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
14,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Wir werden Ihnen die gewünschten Informationen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne gewähre ich Ihnen den Zugang zu den beantragten Informationen gem.…
Von
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG i. S. Ausbau Mühlendamm [#298626]
Datum
30. Januar 2024 14:09
Status
image002.png
14,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne gewähre ich Ihnen den Zugang zu den beantragten Informationen gem. § 5 Abs. 1 IFG, sofern diese hier vorliegen. Im Einzelnen sind dieses: -Protokoll des Beschluss des Gemeinderates zum erstmaligen Ausbau der Straße Mühlendamm Antwort: Der Mühlendamm wurde aus Sicht der Verwaltung noch nie im beitragsrechtlichen Sinne erstmalig ausgebaut. Insofern kann es darüber keinen Beschluss des Gemeinderates geben. Der Mühlendamm hat im Jahre 1959/1960 eine Pflasterdecke mit Fischgrätmuster erhalten. Nähere Informationen dazu können sie der Drucksache 27/2022 1. Ergänzung<https://neuenkirchen.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWZHCoBDOFa93yERr98bx_o> entnehmen. Insofern liegt die von Ihnen begehrte Information hier nicht vor. -zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (sog. "Straßenausbaugebühren") Antwort: Sofern Sie als Erstausbau das Jahr 1960 definieren, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Kommunalabgabengesetz erst 1969 in Kraft getreten ist und es insofern zu diesem Zeitpunkt keine Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz geben konnte. Insofern liegt die von Ihnen begehrte Information hier nicht vor. -zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Form des BauGB Antwort: Das Baugesetzbuch gibt es erst seit 1986. Davor galt das Bundesbaugesetz, allerdings auch erst ab 1960 und somit kurz nach Verlegung des Pflasters. Sie können das BBauG hier einsehen<https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl160s0341.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl160s0341.pdf%27%5D__1706524586577>. Die erste Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über Erschließungsbeiträge nach dem BBauG datiert aus dem Jahre 1962 und ist als Anlage 6 der o. g. Drucksache beigefügt. -welche Voraussetzungen musste in Neuenkirchen eine Straße zum Zeitpunkt des Ausbaus Mühlendamm erfüllen, um als "ausgebaut" zu gelten? Antwort: Die Voraussetzung für Straßen die vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellt wurden, ergeben sich aus dem Preußischen Fluchtliniengesetz und dessen Interpretation innerhalb der Rechtsprechung. Das Preußische Fluchtliniengesetz ist als Anlage 5 der o. a. Drucksache beigefügt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre erste, schnelle Antwort. Ich möchte meine Anfrage noch ein we…
An Kommunalverwaltung Neuenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG i. S. Ausbau Mühlendamm [#298626]
Datum
31. Januar 2024 17:07
An
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre erste, schnelle Antwort. Ich möchte meine Anfrage noch ein wenig präzisieren: Den Anliegern des Mühlendammes (übrigens zum großen Teil keine Landwirte, wie Sie in der Vorlage 27/2022 fälschlicherweise suggerieren: "Bis Anfang der 1970er Jahre handelte es sichvorwiegend um einen rein landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsweg für die Gehöfte am Mühlendamm bis hin zum Heidvenn, auch wenn dieser bereits kurz vor Inkrafttreten des BundesbauGB gepflastert wurde.") wurde damals kommuniziert, dass der Mühlendamm als Pilotversuch als erste Straße Neuenkirchens eine Betonsteinpflasterung erhalten solle. Bitte stellen Sie mir dazu den entsprechenden Ratsbeschluss, die zugrunde liegenden Pläne sowie die entsprechenenden Abrechnungen der ausführenden Fimen zur Verfügung. Um die Behauptung der hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung zu überprüfen, wüsste ich noch gerne, wie viele Häuser Anfang der 1970er Jahre bereits am Mühlendamm standen und wie viele Haushalte hauptgewerblich der Landwirtschaft nachgingen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298626/

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Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> wir recherchieren gerade intensiv, ob sich eine entsprechende Straßenausba…
Von
Kommunalverwaltung Neuenkirchen
Betreff
WG: WG: Antrag nach dem IFG i. S. Ausbau Mühlendamm [#298626]
Datum
7. Februar 2024 16:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir recherchieren gerade intensiv, ob sich eine entsprechende Straßenausbauakte aus 1959/60 bzw. die Pläne und Kopien der Abrechnungen der ausführenden Firmen im Gemeindearchiv befinden. Sollte sich in den Akten ein entsprechender Hinweis auf einen Ratsbeschluss ergeben, kann ich Ihnen eine Kopie aus dem Protokollbuch zur Verfügung stellen. Die originalen Rechnungsbelege mit den Zahlungsanweisungen an die Kasse sind jedenfalls nicht mehr vorhanden, weil diese regelmäßig nach 10 Jahren vernichtet werden. Sollte kein Hinweis auf die entsprechende Ratssitzung vorliegen, müsste ich sämtliche Ratsprotokolle der Jahre 1959/1960 manuell durchsuchen. In diesem Fall entstehen Kosten für die ich Gebühren nach § 11 IFG erheben muss. Hinsichtlich der Ermittlung der Anzahl der Häuser, die Anfang der 1970er Jahre bereits am Mühlendamm standen, müsste ich sämtliche Bauakten der Grundstücke am Mühlendamm manuell sichten um feststellen zu können zu welchem Zeitpunkt das (Haupt)Wohngebäude errichtet wurde. Von der Wettringer Straße bis zum Heideweg (incl. seitlicher Wegeflächen sind es 69 Grundstücke, bis zum Haarweg 88 Grundstücke und bis zum Heidvenn 94 Grundstücke. Den Zeitaufwand für 94 Grundstücke schätze ich auf ca. 2 Stunden. Die Kosten nach § 11 IFG i. V. m Ziff. 1.2 des Gebührentarifes der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG schätze ich auf ca. 100 €. Bitte teilen Sie mir mit, für welchen Abschnitt des Mühlendammes sie die Informationen wünschen. Die konkrete Information, wie viele Haushalte am Mühlendamm zu welchem Zeitpunkt im Einzelnen hauptgewerblich der Landwirtschaft nachgingen, liegt hier nicht vor. Hierzu darf ich Sie an die Landwirtschaftskammer NRW in Münster verweisen. Mit freundlichen Grüßen