Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk

welche Firmen und/oder Konzerne sind mit dem Ausbau, der Wartung und der Instandsetzung des digitalen Bündelfunk (TETRA) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beauftragt bzw. waren damit beauftragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Firmen un…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
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Betreff
Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk [#26226]
Datum
22. Januar 2018 12:52
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Firmen und/oder Konzerne sind mit dem Ausbau, der Wartung und der Instandsetzung des digitalen Bündelfunk (TETRA) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beauftragt bzw. waren damit beauftragt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk [#26226]
Datum
9. März 2018 10:49
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk“ vom 22.01.2018 (#26226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Nachfrage. Ihre IFG-Anfrage wurde wegen eines Kanzleiverseh…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
WG: Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk [#26226]
Datum
9. März 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Nachfrage. Ihre IFG-Anfrage wurde wegen eines Kanzleiversehens nicht an den in der BDBOS für IFG-Anfragen zuständigen Bereich weitergeleitet. Die daraus resultierenden Verzögerungen bitte ich zu entschuldigen. Inzwischen liegt mir Ihre Anfrage vor. Um Ihnen zielgerichtet antworten zu können, habe ich folgende Nachfragen: Sie fragen sinngemäß nach den Unternehmen, die mit dem Ausbau des digitalen Bündelfunk (TETRA) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beauftragt waren oder es heute sind. Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass Sie wissen möchten, welches Unternehmen der Vertragspartner der BDBOS für die Lieferung und den initialen Aufbau und ggf. späteren Ausbau der TETRA-Technik ist bzw. war? Des Weiteren fragen Sie nach den Unternehmen, die mit der Wartung und der Instandsetzung des digitalen Bündelfunk (TETRA) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beauftragt sind bzw. waren. Verstehe ich Sie richtig, dass es Ihnen dabei um Wartung und Instandsetzung der TETRA-Technik geht? Sollten Sie beide Fragen mit Ja beantworten, steht einer kurzfristigen Auskunftserteilung nichts im Wege. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, so wie Sie die Anfrage in beiden Punkten geschildert haben, ist es korrekt. Vielen…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk [#26226]
Datum
9. März 2018 15:24
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, so wie Sie die Anfrage in beiden Punkten geschildert haben, ist es korrekt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bundesanstalt liefert die Cassidian Communications GmbH mit Sitz in Ulm die T…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ausbau und Instandsetzung digitaler Bündelfunk [#26226]
Datum
9. März 2018 19:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bundesanstalt liefert die Cassidian Communications GmbH mit Sitz in Ulm die TETRA-Technik und baut diese auf. Die Cassidian Communications GmbH gehört dem Airbus-Konzern an. Dasselbe Unternehmen ist auch mit der Wartung und der Instandsetzung der TETRA-Technik beauftragt. Ich hoffe, damit Ihrem Anliegen entsprochen zu haben. Diese Auskunft ergeht als einfache Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen