Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Bafög

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Informationsauskunft würde ich gerne wissen, ob Sie Statistiken zu folgenden Sachverhalten führen und begehre bei Vorliegen der Informationen zugleich Auskunft: Wie viele Anträge hat das Studierendenwerk Hannover bzgl. Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in den letzten drei Jahren erhalten? Wie viele wurden bewilligt und wie viele negativ beschieden? Bei wie vielen wurde prozentual der Höchstsatz bewilligt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Andy Hov
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahme…
An Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Details
Von
Andy Hov
Betreff
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Bafög [#283843]
Datum
13. Juli 2023 13:01
An
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Informationsauskunft würde ich gerne wissen, ob Sie Statistiken zu folgenden Sachverhalten führen und begehre bei Vorliegen der Informationen zugleich Auskunft: Wie viele Anträge hat das Studierendenwerk Hannover bzgl. Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in den letzten drei Jahren erhalten? Wie viele wurden bewilligt und wie viele negativ beschieden? Bei wie vielen wurde prozentual der Höchstsatz bewilligt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andy Hov Anfragenr: 283843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283843/ Postanschrift Andy Hov << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andy Hov

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Sehr geehrter Herr Hov, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die von Ihne…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Betreff
AW: Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Bafög [#283843]
Datum
14. Juli 2023 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hov, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Normen (§ 3 NUIG, § 2 VIG) vorliegend nicht einschlägig sind. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es zudem in Niedersachsen nicht. Deshalb besteht kein Anspruch auf Auskunft. Dessen ungeachtet ist darauf hinzuweisen, dass die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG bis einschließlich 2020) nicht an Hochschulen absolviert werden konnte. Vielmehr war hochschulseitig lediglich ein Psychologiestudium in Form polyvalenter Bachelor- bzw. Masterstudiengänge mit Anteilen Klinischer Psychologie vorausgesetzt. Der Masterabschluss war wiederum Zugangsvoraussetzung für die berufsrechtlich reglementierte Aus- / Weiterbildung, die zur Approbation und kassenärztlichen Zulassung führte. Auch in der novellierten Fassung des PsychThG wird der "Titel" PP nach einer reglementierten Weiterbildung erworben. Insoweit kann es keinen Fall geben, in dem sich eine Person in der Aus-/Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten befand und in diesem Zeitraum einen BAföG-Antrag beim Studentenwerk gestellt hat. Da Ihre E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de versendet wurde und laut Disclaimer Antworten ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht werden, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass einer Veröffentlichung nicht zugestimmt wird. Mit freundlichen Grüßen