Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Informationsauskunft würde ich gerne wissen, ob Sie Statistiken zu folgenden Sachverhalten führen und begehre bei Vorliegen der Informationen zugleich Auskunft: Wie viele Anträge hat das Studierendenwerk Hannover bzgl. Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in den letzten drei Jahren erhalten? Wie viele wurden bewilligt und wie viele negativ beschieden? Bei wie vielen wurde prozentual der Höchstsatz bewilligt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hov
Anfragenr: 283843
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Andy Hov
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