Ausbildung zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft - Zertifizierung des Ausbildungsträgers

Ich bin aktuell auf der Suche nach unterschiedlichen Ausbildungen, welche für mich von Interesse wären. Hierbei handelt es sich primär um den sozialen Bereich, v.a. um die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft.
Laut meinen Recherchen erhalte ich vom jeweiligen Bildungsträger ein Zertifikat, welches ich führen darf.
Zur meinem Anliegen:
Ist die Vergabe von Zertifikaten in den oben genannten Ausbildungen/ Fortbildungen zentral gesteuert? Müssen die Bildungsträger Ihre Ausbildungen prüfen lassen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin aktuell auf…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbildung zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft - Zertifizierung des Ausbildungsträgers [#175327]
Datum
24. Januar 2020 12:54
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin aktuell auf der Suche nach unterschiedlichen Ausbildungen, welche für mich von Interesse wären. Hierbei handelt es sich primär um den sozialen Bereich, v.a. um die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft. Laut meinen Recherchen erhalte ich vom jeweiligen Bildungsträger ein Zertifikat, welches ich führen darf. Zur meinem Anliegen: Ist die Vergabe von Zertifikaten in den oben genannten Ausbildungen/ Fortbildungen zentral gesteuert? Müssen die Bildungsträger Ihre Ausbildungen prüfen lassen? Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175327 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 24. Januar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskun…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausbildung zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft - Zertifizierung des Ausbildungsträgers [#175327]
Datum
3. Februar 2020 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 24. Januar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Eine Zertifizierung von Aus- oder Weiterbildungsangeboten im Bereich „Kinderschutzfachkraft“ auf Bundesebene gibt es nicht. Auf dem Markt existieren zahlreiche unterschiedliche Kurse bzw. Angebote diverser Träger und Einrichtungen, die keiner zentralen Aufsicht oder Steuerung unterliegen. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt bei den Bundesländern. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Bundesländer, in denen Sie Ihre Ausbildung absolvieren wollen. Mit freundlichen Grüßen