Ausbildungseignung

Eine Übersicht der Jahre 2019, 2020 und 2021 über die Anzahl von Betriebsbesuchen hinsichtlich der Überprüfung der Ausbildungseignung und nicht Erteilung bzw. Erteilung eines Eintrages als Ausbildungsbetrieb.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Industrie- und Handelskammer Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbildungseignung [#258078]
Datum
31. August 2022 07:22
An
Industrie- und Handelskammer Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Jahre 2019, 2020 und 2021 über die Anzahl von Betriebsbesuchen hinsichtlich der Überprüfung der Ausbildungseignung und nicht Erteilung bzw. Erteilung eines Eintrages als Ausbildungsbetrieb.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258078/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Industrie- und Handelskammer Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer IHK. Anbei über…
Von
Industrie- und Handelskammer Köln
Betreff
WG: Ausbildungseignung [#258078]
Datum
1. September 2022 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer IHK. Anbei übermitteln wir Ihnen die angefragten Daten, sofern sie uns vorliegen bzw. erhoben werden: 2019  Betriebsbesuche gesamt  2152              davon Erstberatungen    1097 2020  Betriebsbesuche gesamt  1525       davon Erstberatungen    911 2021  Betriebsbesuche gesamt  1229       davon Erstberatungen    823 Unter "Erstberatung" verstehen wir solche Beratungstermine, die aus Anlass einer neu beantragten Ausbildungseignung (die für jeden Beruf einzeln erteilt wird, weshalb ein und dasselbe Unternehmen womöglich mehrfach "erstberaten" werden kann) entstehen. Wir hoffen, Ihnen hiermit bereits weitergeholfen zu haben. Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der erste Teil der Anfrage wurde zufriedenstellend beantwortet. Der zweite Teil i…
An Industrie- und Handelskammer Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ausbildungseignung [#258078]
Datum
1. September 2022 17:32
An
Industrie- und Handelskammer Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der erste Teil der Anfrage wurde zufriedenstellend beantwortet. Der zweite Teil ist noch offen: Wieviele Ausbildungsstätten wurden dann nach der Erstberatung bzw dem Betriebsbesuch als nicht geeignet bewertet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258078/
Industrie- und Handelskammer Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wir erfassen in unserem Verzeichnis „nur“ die geeigneten Ausbildungsstätt…
Von
Industrie- und Handelskammer Köln
Betreff
Re: Ausbildungseignung [#258078]
Datum
1. September 2022 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir erfassen in unserem Verzeichnis „nur“ die geeigneten Ausbildungsstätten. Da ein Verzeichnis der „ungeeigneten“ Ausbildungsstätten nicht existiert, ist eine Beauskunftung welche Unternehmen „nicht geeignet“ sind anhand der uns vorliegenden Daten nicht möglich. Wenn es Ihnen hilft, können wir für Sie ermitteln, wie viele Ausbildungsstätten in den Jahren 2019 bis 2021 neu in das o.g. Verzeichnis aufgenommen wurden. Also quasi „geeignet“ sind. Das sind dann jedoch auch solche Unternehmen, die umfirmiert haben, also schon länger als Ausbildungsbetrieb geführt werden, aber -aus verschiedenen Gründen- anders heißen oder von außerhalb des Kammerbezirks in den Bezirk der IHK Köln umgesiedelt sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ja das wäre soweit hilfreich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &…
An Industrie- und Handelskammer Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ausbildungseignung [#258078]
Datum
1. September 2022 17:55
An
Industrie- und Handelskammer Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ja das wäre soweit hilfreich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258078/

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Industrie- und Handelskammer Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wie gestern angekündigt, haben wir versucht die Zahlen der jeweils in den…
Von
Industrie- und Handelskammer Köln
Betreff
Re: Ausbildungseignung [#258078]
Datum
2. September 2022 15:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie gestern angekündigt, haben wir versucht die Zahlen der jeweils in den Jahren 2019 - 2021 neu ausbildenden Unternehmen aus den uns vorliegenden Daten zu ermitteln. Hierzu haben wir jeweils die statistisch von uns zu ermittelnde Gesamtzahl der aktiven Ausbildungsstätten ggü. den absoluten Zahlen des jeweiligen Vorjahresstichtages gesetzt und das „Delta“ errechnet. Die Ergebnisse finden Sie weiter unten. Aus den Zahlen können Sie herauslesen, dass die Zahl der Ausbildungsbetriebe seit 2019 zurückgegangen ist. Es gab also mehr „nicht mehr“ ausbildende Unternehmen (inaktive), als „neu hinzugekommene“ (aktive) Ausbildungsbetriebe. „Inaktiv“ bedeutet hierbei, dass in dem jeweiligen Betrieb kein aktives Ausbildungsverhältnis angezeigt wurde (und alle bisherigen Ausbildungsverhältnisse kalendarisch oder faktisch abgeschlossen wurde). „Aktiv“ bedeutet, dass mindestens ein laufendes Ausbildungsverhältnis bekannt ist. Jahr: Gesamtzahl aktiv: 2018  5470 2019  5413 (-57) 2020  5241 (-172) 2021  5061 (-180) Da die Zahl der „neu hinzugekommenen“ Ausbildungsstätten von den gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken nicht erfasst wird (sondern nur die Gesamtanzahl), können wir Ihnen leider keine detaillierteren Zahlen liefern. Mit freundlichen Grüßen