Ausbildungsnachweise Begona Hermann

Nach der FwDV 2 müssen Führungskräfte, die eine Funktion ausüben (z.B. Einsatzleiter) die für die Funktion erforderliche Ausbildung erfolgreich abolviert haben. Bitte senden Sie mir die Ausbildungsnachweise von Frau Begona Hermann zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach der FwDV …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Ausbildungsnachweise Begona Hermann [#256579]
Datum
7. August 2022 16:14
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der FwDV 2 müssen Führungskräfte, die eine Funktion ausüben (z.B. Einsatzleiter) die für die Funktion erforderliche Ausbildung erfolgreich abolviert haben. Bitte senden Sie mir die Ausbildungsnachweise von Frau Begona Hermann zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 256579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256579/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.08.2022 - 16:15 Uhr. Ih…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ausbildungsnachweise Begona Hermann [#256579]
Datum
8. August 2022 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.08.2022 - 16:15 Uhr. Ihre Mail wurde an das zuständige Referat im Hause zur Prüfung weitergeleitet. Hierzu erhalten Sie im Nachgang erneut Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Einsatzleitung obliegt nach § 24 Abs. 1 LBKG dem politisch verantwortlichen Funkt…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ausbildungsnachweise Begona Hermann [#256579]
Datum
17. August 2022 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Einsatzleitung obliegt nach § 24 Abs. 1 LBKG dem politisch verantwortlichen Funktionsträger der entsprechenden Verwaltungsebene. Eine Ausbildung nach FwDV 2 ist weder vorgesehen noch erforderlich. Hintergrund dessen ist, dass die politisch Verantwortlichen speziell ausgebildete Einsatzkräfte (z.B. Wehrführer, Wehrleiter, Brand-und Katastrophenschutzinspekteur) mit der Einsatzleitung beauftragen. Im Einzelnen: Die Einsatzleitung wird in den Ebenen der Zuständigkeiten von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten immer an den Funktionsträger der Feuerwehr bzw. des Katastrophenschutzes (z.B. Wehrführer, Wehrleiter, Brand-und Katastrophenschutzinspekteur) übertragen. Die erforderliche Ausbildung dieser Feuerwehrführungskräfte legt die FwVO RLP i.v.m. der FüRi RLP fest. Diese Feuerwehrführungskräfte treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Entscheidungen im Einsatzfall an der Einsatzstelle. Im Falle des Einsatzes im Ahrtal oblag dem Präsidenten der ADD bzw. der Vizepräsidentin die politisch gesamtverantwortliche Leitung. Bei dieser Alarmstufe müssen zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entschieden und koordiniert werden. Dementsprechend ist ein operativ-taktischer Stab und eine administrativ-organisatorische Komponente im Dienst. Die operativ-taktischen Entscheidungen werden von feuerwehrtechnischem Personal mit entsprechender Ausbildung im Einzelfall getroffen oder vorbereitet und der Gesamteinsatzleitung vorgeschlagen. Mit freundlichen Grüßen