Ausblenden von Antworten auf Twitter

Dienstanweisungen oder andere Richtlinien für Ihre Mitarbeitenden, die regeln, wann eine Antwort auf einen Tweet aktiv ausgeblendet werden darf.

Bei Ihrem Tweet zum Thema Schülerlotsen ist mir aufgefallen, dass sehr viele kritische Kommentare ausgeblendet worden sind. Siehe https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1483069307059904519

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisun…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausblenden von Antworten auf Twitter [#237981]
Datum
18. Januar 2022 19:08
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen oder andere Richtlinien für Ihre Mitarbeitenden, die regeln, wann eine Antwort auf einen Tweet aktiv ausgeblendet werden darf. Bei Ihrem Tweet zum Thema Schülerlotsen ist mir aufgefallen, dass sehr viele kritische Kommentare ausgeblendet worden sind. Siehe https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1483069307059904519
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237981/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, erhalte ich von Ihnen eine Eingangsbestätigung? Ich habe am 18.01.2022 über dieses…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausblenden von Antworten auf Twitter [#237981]
Datum
27. Januar 2022 15:11
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, erhalte ich von Ihnen eine Eingangsbestätigung? Ich habe am 18.01.2022 über dieses E-Mailpostfach einen Antrag nach dem LIFG gestellt. (Dienstanweisungen oder andere Richtlinien für Ihre Mitarbeitenden, die regeln, wann eine Antwort auf einen Tweet aktiv ausgeblendet werden darf.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237981/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Stuttgart
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Freundliche Grüße
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Ausblenden von Antworten auf Twitter [#237981]
Datum
31. Januar 2022 08:27
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,1 KB


Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Freundliche Grüße
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr Antragsteller/in das Ausblenden der von Ihnen angeführten kritischen Kommentare, war ein Versehen. Sie wurde…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Ausblenden von Antworten auf Twitter [#237981]
Datum
1. Februar 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,1 KB


Sehr Antragsteller/in das Ausblenden der von Ihnen angeführten kritischen Kommentare, war ein Versehen. Sie wurden wieder sichtbar gemacht. Üblicherweise würden wir solche Kommentare nicht verbergen. Unsere Verfahrensweise sieht vor, dass wir sowohl auf Instagram, als auch auf Twitter Kommentare verbergen bzw. löschen, die gegen unsere Netiquette verstoßen. Zum Teil kommt es auch vor, dass systemseitig diverse Kommentare verborgen werden, wenn bestimmte Schlagworte benutzt werden. Sollte sich bei der Sichtung solcher Kommentare herausstellen, dass diese nicht gegen unsere Netiquette verstoßen, lassen wir diese wieder anzeigen. Passieren vereinzelt Fehler im Zusammenhang mit dem Verbergen von Kommentaren, kann man uns selbstverständlich auch über die sozialen Netzwerke darauf hinweisen. In beiden Netzwerken verweisen wir über die Profilinfo auf diese Netiquette, welche unter folgender URL abrufbar ist: https://www.polizei-bw.de/netiquette/ Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausblenden von Antworten auf Twitter [#237981]
Datum
1. Februar 2022 12:05
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237981/