Ausblenden von Kommentaren auf Twitter.

mir ist aufgefallen, dass sie auf Twitter immer wieder Kommentare ausblenden, welche von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und auch Themenbezogen sind. Häufig sind dies Kommentare, welche besonders kritisch gegenüber den Grünen ist.
Deswegen würde ich gerne alle öffentlichen und internen Richtlinien und Anordnungen sehen, welche es für das ausblenden von Kommentaren gibt, welche nicht die öffentliche Netiquette ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir ist aufgefallen, dass sie auf Twi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausblenden von Kommentaren auf Twitter. [#291982]
Datum
10. November 2023 00:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ist aufgefallen, dass sie auf Twitter immer wieder Kommentare ausblenden, welche von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und auch Themenbezogen sind. Häufig sind dies Kommentare, welche besonders kritisch gegenüber den Grünen ist. Deswegen würde ich gerne alle öffentlichen und internen Richtlinien und Anordnungen sehen, welche es für das ausblenden von Kommentaren gibt, welche nicht die öffentliche Netiquette ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291982/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Frage vom 10. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. No…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Frage vom 10. November 2023
Datum
10. November 2023 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. November 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach allen öffentlichen und internen Richtlinien und Anordnungen, welche es für das Ausblenden von Kommentaren gibt, welche nicht die öffentliche Netiquette sind. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Kommentare zu BMWK-Beiträgen bei X und auch bei den anderen Kanälen mit BMWK-Präsenz werden von uns gesichtet. Kommentare, die nicht unserer Netiquette entsprechen, werden ausgeblendet. Das dient dazu, die Kommentarspalten für alle Nutzerinnen und Nutzer als angenehme Debattenräume zu gestalten. Anders als Sie geschrieben haben, liegt unser Fokus dabei nicht auf besonders kritischen Kommentaren, sondern die Grundlage für ein Ausblenden ist allein unsere Netiquette, in der auch auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Besonders relevant sind darin die Punkte "Respektvolle Diskussion" und "Themenbezug berücksichtigen". Ob die Kommentare von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, müssten im Einzelfall Gerichte entscheiden. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Frage vom 10. November 2023 [#291982] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Jedoch habe ich nach diese…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Frage vom 10. November 2023 [#291982]
Datum
11. November 2023 20:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Jedoch habe ich nach diesen internen Richtlinien/Guidlines/Anordnungen gefragt, insofern es diese gibt. Diese Standardaussage ist mir bekannt. Sollte es zu Kosten kommen, bitte ich sie darum, mich im vorhinein zu informieren. Aber dieses Anliegen sollte in unter 30 min bearbeitbar sein und somit würde es sich um eine kostenfreie Anfrage handeln. Über eine Zusendung der Dokumente, insofern sie existieren, bedanke ich mich schon im voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291982/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WG: Ihre Frage vom 10. November 2023 [#291982] Sehr << Antragsteller:in >> jenseits der Netiquette gi…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Ihre Frage vom 10. November 2023 [#291982]
Datum
13. November 2023 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> jenseits der Netiquette gibt es keine Richtlinien. In der Netiquette ist beschrieben, wie unserer Ansicht nach der Rahmen für eine gute Diskussion aussehen sollte: Respektvoll und themenbezogen. Die allermeisten Kommentatorinnen und Kommentatoren halten sich selbstverständlich daran (wie ja auch die allermeisten Menschen in der nicht-digitalen Welt respektvoll miteinander umgehen und sich aufeinander beziehen). Wie gesagt, es geht uns nicht um die Schärfe der Kritik - sondern allein um die Form der Auseinandersetzung. Mit freundlichen Grüßen