Ausbruchsgeschehen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wo kann man das aktuelle Ausbruchsgeschehen, also die Frage, wo stecken sich die Menschen mit Corona an, nachvollziehen? Gibt es dazu weiterführende Hinweise, welchen Krankheitsverlauf diese Ansteckungen genommen haben, ob Vorerkrankungen etc. bei den abgesteckten Menschen vorlagen?
Herzlichen DANK!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Brigachau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo kann man das a…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Michael Brigachau
Betreff
Ausbruchsgeschehen [#233549]
Datum
23. November 2021 07:23
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo kann man das aktuelle Ausbruchsgeschehen, also die Frage, wo stecken sich die Menschen mit Corona an, nachvollziehen? Gibt es dazu weiterführende Hinweise, welchen Krankheitsverlauf diese Ansteckungen genommen haben, ob Vorerkrankungen etc. bei den abgesteckten Menschen vorlagen? Herzlichen DANK!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Brigachau Anfragenr: 233549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233549/
Mit freundlichen Grüßen Michael Brigachau
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.11.2021 Sehr geehrter Herr Brigachau, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.11.2021
Datum
23. November 2021 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brigachau, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0469. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.11.2021 - Az. 2.13.04/0003#0469 Sehr geehrter Herr Brigachau, haben Sie vielen Dank für Ihre …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.11.2021 - Az. 2.13.04/0003#0469
Datum
23. Dezember 2021 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brigachau, haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2021 (Az. 2.13.04/0003#0469), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch Beantwortung konkreter Fragestellung gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich Ausbruchsgeschehen, Krankheitsverläufen dieser Ansteckungen und dem Vorliegen von Vorerkrankungen etc. vorliegen. Soweit die von Ihnen verlangten amtlichen Informationen dem RKI vorliegen, wurden sie bereits veröffentlich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Im Einzelnen: Das Infektionsgeschehen wird in tabellarischer Form wöchentlich auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Die Tabelle zeigt die gemeldeten COVID-19-Fälle, die von den Gesundheitsbehörden einem Ausbruch zugeordnet wurden, nach Infektionsumfeld (Setting) und Meldewoche. Abgebildet werden alle Fälle aus Ausbrüchen mit 2 oder mehr Fällen. Die aktuellste Tabelle können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Die aufbereiteten klinischen Daten (Symptomatik, Hospitalisierung, Todesfälle) finden Sie in den aktuellen Tages- und Wochenberichten. Diese können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine Tabellarische Übersicht zu den 7-Tage-Inzidenzen und Todesfällen finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Informationen zum Zusammenhang von Vorerkrankungen und schweren Krankheitsverläufen mit den dazugehörigen Quellen aus der Wissenschaft finden Sie unter anderem im Epidemiologischen Bulletin 19/2021. Dieses können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Eine narrative Review mit Übersicht über die Bevölkerungsgruppen in Deutschland, welche besonders von COVID-19 betroffen sind, und Beschreibung bisher identifizierten Risikofaktoren, die mit Krankenhausaufenthalten oder schweren COVID-19-Verläufen assoziiert sind, finden Sie beispielsweise unter: https://link.springer.com/article/10.... Umfassende Informationen zu Symptomen und Krankheitsfolgen erhalten Sie auch im Epidemiologischen Steckbrief auf der RKI-Internetseite unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine Übersicht zu weiteren Informationen rund um das Corona-Virus und COVID-19 erhalten Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine darüberhinausgehende Aufarbeitung liegt dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen