Sehr geehrter Herr Brigachau,
haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2021 (Az. 2.13.04/0003#0469), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch Beantwortung konkreter Fragestellung gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich Ausbruchsgeschehen, Krankheitsverläufen dieser Ansteckungen und dem Vorliegen von Vorerkrankungen etc. vorliegen. Soweit die von Ihnen verlangten amtlichen Informationen dem RKI vorliegen, wurden sie bereits veröffentlich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Im Einzelnen:
Das Infektionsgeschehen wird in tabellarischer Form wöchentlich auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Die Tabelle zeigt die gemeldeten COVID-19-Fälle, die von den Gesundheitsbehörden einem Ausbruch zugeordnet wurden, nach Infektionsumfeld (Setting) und Meldewoche. Abgebildet werden alle Fälle aus Ausbrüchen mit 2 oder mehr Fällen. Die aktuellste Tabelle können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Die aufbereiteten klinischen Daten (Symptomatik, Hospitalisierung, Todesfälle) finden Sie in den aktuellen Tages- und Wochenberichten. Diese können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Eine Tabellarische Übersicht zu den 7-Tage-Inzidenzen und Todesfällen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Informationen zum Zusammenhang von Vorerkrankungen und schweren Krankheitsverläufen mit den dazugehörigen Quellen aus der Wissenschaft finden Sie unter anderem im Epidemiologischen Bulletin 19/2021. Dieses können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...
Eine narrative Review mit Übersicht über die Bevölkerungsgruppen in Deutschland, welche besonders von COVID-19 betroffen sind, und Beschreibung bisher identifizierten Risikofaktoren, die mit Krankenhausaufenthalten oder schweren COVID-19-Verläufen assoziiert sind, finden Sie beispielsweise unter:
https://link.springer.com/article/10....
Umfassende Informationen zu Symptomen und Krankheitsfolgen erhalten Sie auch im Epidemiologischen Steckbrief auf der RKI-Internetseite unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Eine Übersicht zu weiteren Informationen rund um das Corona-Virus und COVID-19 erhalten Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Eine darüberhinausgehende Aufarbeitung liegt dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen