Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Koblenz

Fragen an die Rettungsdienstbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

In Folge der Überflutungen im Juli 2021 kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
In den rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den "Fallback-Betrieb".

Hierbei kann die jeweilige Funkzelle zwar noch Verbindungen zwischen den dort aktuell angemeldeten Funkgeräten vermitteln.
Die Kommunikation mit anderen Basisstationen – etwa in anderen Teilen eines Landkreises – aber ist nicht mehr möglich.
Und auch weitere Hilfskräfte, die zur Unterstützung entsandt werden, können sich im betroffenen Gebiet nicht mehr übers Netz mit den dort schon tätigen Helfern verbinden.
Siehe dazu auch:
https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/

Im Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt jede Basisstation über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die einen Stromausfall für einige wenige Stunden überbrücken kann.
In der Praxis sind das an vielen Stellen USVs in Form von wiederaufladbaren Batterien, die das System bis zu vier oder sechs Stunden mit Strom versorgen können.
Jedes Bundesland legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen bei langanhaltenden Stromausfällen sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit.
Konkret in Rheinland-Pfalz wird auf sogenannte mobile Netzersatzanlagen (mNEA) zurückgegriffen, von denen 14 beschafft und dezentral den lokalen Feuerwehren übergeben wurden, um sie bei Bedarf zum Standort einer betroffenen Basisstation zu bringen.

Lediglich die zentralen Digitalfunk-Vermittlungsstellen verfügen über eine lokale Netzersatzanlage, die Ausfälle bis zu 72 Stunden überbrücken kann.

Rheinland-Pfalz baut nun unter Projektleitung des Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein einheitliches, neues und autarkes digitales Alarmierungsnetz auf.
Dessen Wirkbetrieb ist für den Bereich der Leitstelle Trier im März 2022 geplant.
Für den Bereich der Leitstelle Koblenz ist der Wirkbetrieb im September 2022 geplant.

Bis dahin erfolgt in den Bereichen der Leitstellen Trier und Koblenz die Alarmierung des Rettungsdienstes weiterhin über das bestehende alte analoge 4 m BOS-Funknetz.

Meine Fragen bezogen auf das aktuell genutzte analoge Alarmierungsnetz für den Rettungsdienst:

1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten ?

2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ?
Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA) ?

3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können ?

4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die …
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Koblenz [#231902]
Datum
27. Oktober 2021 21:08
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Rettungsdienstbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz In Folge der Überflutungen im Juli 2021 kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In den rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den "Fallback-Betrieb". Hierbei kann die jeweilige Funkzelle zwar noch Verbindungen zwischen den dort aktuell angemeldeten Funkgeräten vermitteln. Die Kommunikation mit anderen Basisstationen – etwa in anderen Teilen eines Landkreises – aber ist nicht mehr möglich. Und auch weitere Hilfskräfte, die zur Unterstützung entsandt werden, können sich im betroffenen Gebiet nicht mehr übers Netz mit den dort schon tätigen Helfern verbinden. Siehe dazu auch: https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/ Im Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt jede Basisstation über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die einen Stromausfall für einige wenige Stunden überbrücken kann. In der Praxis sind das an vielen Stellen USVs in Form von wiederaufladbaren Batterien, die das System bis zu vier oder sechs Stunden mit Strom versorgen können. Jedes Bundesland legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen bei langanhaltenden Stromausfällen sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit. Konkret in Rheinland-Pfalz wird auf sogenannte mobile Netzersatzanlagen (mNEA) zurückgegriffen, von denen 14 beschafft und dezentral den lokalen Feuerwehren übergeben wurden, um sie bei Bedarf zum Standort einer betroffenen Basisstation zu bringen. Lediglich die zentralen Digitalfunk-Vermittlungsstellen verfügen über eine lokale Netzersatzanlage, die Ausfälle bis zu 72 Stunden überbrücken kann. Rheinland-Pfalz baut nun unter Projektleitung des Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein einheitliches, neues und autarkes digitales Alarmierungsnetz auf. Dessen Wirkbetrieb ist für den Bereich der Leitstelle Trier im März 2022 geplant. Für den Bereich der Leitstelle Koblenz ist der Wirkbetrieb im September 2022 geplant. Bis dahin erfolgt in den Bereichen der Leitstellen Trier und Koblenz die Alarmierung des Rettungsdienstes weiterhin über das bestehende alte analoge 4 m BOS-Funknetz. Meine Fragen bezogen auf das aktuell genutzte analoge Alarmierungsnetz für den Rettungsdienst: 1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten ? 2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ? Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA) ? 3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können ? 4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231902/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gemachten Ausführungen lassen Rückschlüsse auf …
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
WG: Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Koblenz [#231902]
Datum
3. November 2021 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gemachten Ausführungen lassen Rückschlüsse auf ein bereits sehr gutes Detailwissen zu. Daher gehen wir davon aus, dass Sie die Sicherheitsrelevanz der von Ihnen erfragten Informationen kennen und auch Verständnis dafür haben, dass die Information nicht in der Tiefe detailliert preisgegeben werden können. Zu Ihren Fragen: 1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten? Die Stromversorgung kann durch geeignete Maßnahmen auch bei einem Stromausfall sichergestellt werden. Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass die USV auch im Falle eines Stromausfalls keinen Endzeitpunkt der Versorgung hat. 2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ? Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA)? Welche Maßnahmen konkret im Falle eines Stromausfalls geplant sind und durchgeführt werden, geben wir aus Gründen der Sicherheit nicht preis. Diese Informationen könnten durch terroristische Akteure dazu genutzt werden, um die Kommunikation der BOS anzugreifen. Wir bitten Sie um Verständnis. 3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können? Welche Maßnahmen konkret im Falle eines Stromausfalls geplant sind und durchgeführt werden, geben wir aus Gründen der Sicherheit nicht preis. Diese Informationen könnten durch terroristische Akteure dazu genutzt werden, um die Kommunikation der BOS anzugreifen. Wir bitten Sie um Verständnis. 4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant? Die Notfallpläne "Stromausfall" werden aktuell vor dem Hintergrund, dass der Stromausfall durch ein Flutereignis ausgelöst sein könnte, erneut überprüft und sofern erforderlich die Maßnahmen angepasst. Sollten sich aufgrund unserer Antworten Rückfragen ergeben oder Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Koblenz [#231902]
Datum
6. November 2021 19:26
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231902/