Ausführung von § 51 Abs. 1 Nr. 8 AufenthG durch die Ausländerbehörden im Land Bremen
Anfrage an:
Der Senator für Inneres
Alle Unterlagen (z. B. Anweisungen, Richtlinien, Vereinbarungen, Vorgaben, Rundschreiben) die hinsichtlich der Durchführung von § 51 Abs. 1 Nr. 8 AufenthG zwischen den Ausländerbehörden und dem Innenressort ausgetauscht wurden, insbesondere hinsichtlich der Einordnung von Folgeanträgen und Zweitanträgen (§§ 71, 71a AsylG) als Asylanträge (§ 13 AsylG).
Information nicht vorhanden
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Datum16. Dezember 2021
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18. Januar 2022
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