Ausgaben ALG2, ALG1 Kurzarbeitergeld

Wie hoch sind die Ausgaben der BA im Hinblick auf ALG2, ALG 1 und Kurzarbeitergeld in den letzten 10 Jahren. Auch interessant sind weitere Ausgaben wie Übernahme von Kosten wie Miete, Nebenkosten, Fortbildungen etc.

Kann man zudem beziffern, inwiefern sich die Ausgaben durch Migrant:innen verändert haben (ALG2?)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind die Ausgaben der BA im …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben ALG2, ALG1 Kurzarbeitergeld [#265793]
Datum
16. Dezember 2022 14:17
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Ausgaben der BA im Hinblick auf ALG2, ALG 1 und Kurzarbeitergeld in den letzten 10 Jahren. Auch interessant sind weitere Ausgaben wie Übernahme von Kosten wie Miete, Nebenkosten, Fortbildungen etc. Kann man zudem beziffern, inwiefern sich die Ausgaben durch Migrant:innen verändert haben (ALG2?)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 16. Dezember 2022 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informa…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Ausgaben ALG2, ALG1 Kurzarbeitergeld [#265793]
Datum
22. Dezember 2022 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 16. Dezember 2022 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen über die Höhe der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Hinblick auf Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II) und Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld). Die BA veröffentlicht in der Arbeitsmarktstatistik zahlreiche Angaben zu Ihren Fragen: 1) Ausgaben Grundsicherung nach dem SGB II: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften aufgeschlüsselt nach einzelnen Leistungsarten (Regelbedarfe, KdU, Mehrbedarfe usw.) sind als lange Zeitreihen auf Monats- und Jahresbasis ab 2005 unter folgenden Link zu finden: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html Produkt: „Strukturen der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005)“ 2) Ausgaben SGB III: Anspruchshöhen von Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit im SGB III sind als Zeitreihe ab 2005 hier zu finden https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Leistungen-SGBIII/Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld-Nav.html Produkt: „Arbeitslosengeld - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005)“ 3) Die Kosten für die Teilnahme an Fördermaßnahmen können Sie der Eingliederungsbilanz entnehmen: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html 4) Zum Kurzarbeitergeld finden Sie die Angaben zu konjunkturellem und saisonalem Kurzarbeitergeld im Bericht "Einzelausgaben" unter "Finanzentwicklung im Beitragshaushalt SGB III" und dort in den Zeilen 63 bis 66 jeweils aufgeschlüsselt nach Monaten: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Einnahmen-Ausgaben/Produkte/Alle-Produkte-Nav.html Die statistische Erfassung von Leistungen nach dem SGB III oder SGB II in Zusammenhang mit der Herkunft der Leistungsberechtigten (Flucht, Migration) findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen